Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.8
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12.3
Bereich "Kinder- und Jugendförderung"
Beschluss Punkt 1. und 2.: (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss Punkt 3. und 4.:
(gegen 2 FPÖ und 2 RUDI, 4 Stimmen):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung, für den Bereich "Kinderund Jugendförderung", werden gemäß
Beilage genehmigt.
Mehrheitsbeschluss Punkt 23.: (bei
Stimmenthaltung von GR Weiskopf; gegen
GRÜNE, 8 Stimmen):
Anträge des Sportausschusses vom
8.3.2010:
Die Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich "Sport", werden
gemäß Beilage genehmigt.
16.
12.4
Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Investitionsbeiträge
Beschluss Punkt 1. bis 4. (einstimmig; bei
Stimmenthaltung von StRin Dr.in PokornyReitter):
Beschluss Punkt 5.: (einstimmig; bei
Stimmenthaltung von StRin Dr.in PokornyReitter und GRin Dr.in Waibel, 2 Stimmen):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung, für den Bereich "Private
Kinderbetreuungseinrichtungen" Investitionsbeiträge, werden gemäß
Beilage genehmigt.
13.
KA 13174/2009
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
IV. Quartal 2009
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
14.
KA 287/2010
Bericht über die Follow-up-Einschau 2009
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
15.
Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich
"Sport"
Beschluss Punkt 1. bis 22. und 24. bis 37.:
(einstimmig, bei Stimmenthaltung GRÜNE,
8 Stimmen):
GR-Sitzung 25.3.2010
III 1172/2009
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B5, Hötting - West, Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich der
Hangstufe am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen
und Höttinger Rain im Osten, mit
Ausnahme des Bereiches unterhalb von St. Georg (teilweise als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66/be, Zeichn. Nr. 3641), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B5,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten
Baulandes nördlich der Hangstufe am
Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen
und Höttinger Rain im Osten, mit Ausnahme des Bereiches unterhalb von St.
Georg (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 66/be, Zeichn.
Nr. 3641), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.