Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.12
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28.
III 3669/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B6/1, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Höttinger Rain,
Schneeburggasse, Speckweg,
Vogelweiderstraße, GrauerStein-Weg und Knappenweg,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006
29.2. Umbrüggler Alm, Umsetzung des
ausgearbeiteten Projektes
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Das von den Architekten BergerHofmann OG im Auftrag von Josef
Nocker ausgearbeitete Projekt für die
"Umbrüggler Alm" wird zur Kenntnis
genommen und zur Umsetzung freigegeben. Auf Grundlage des vorliegenden Projektentwurfes, insbesondere hinsichtlich der Abmessungen
und des Erscheinungsbildes, sollen
die Detailplanungen erfolgen.
2.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird beauftragt, mit
Josef Nocker einen Vertrag bezüglich
der Errichtung und des Betriebes der
"Umbrüggler Alm" auf Basis des vorliegenden Projektes auszuarbeiten.
Im Vertrag sind jedenfalls eine bestimmte Betriebspflicht und die Zufahrtsbedingungen festzulegen, weiters dass nach beidseitiger Unterfertigung des Vertrages das Projekt ehestmöglich verwirklicht wird.
3.
Der von der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) ausgefertigte
Vertrag inklusive des dem Vertrag zu
Grunde liegenden Projektes sind dem
Stadtsenat vor beidseitiger Unterfertigung zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
Die Stadtplanung wird beauftragt, die
notwendigen Änderungen im Flächenwidmungsplan vorzubereiten.
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B6/1, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baulandes
zwischen Höttinger Rain, Schneeburggasse, Speckweg, Vogelweiderstraße,
Grauer-Stein-Weg und Knappenweg,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.
29.
Dringende Anträge
29.1. Erlassung eines Tiroler Aufsichtsorgangesetzes durch den
Tiroler Landtag (Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei
der Tiroler Landesregierung vorstellig zu
werden, um die Beschlussfassung eines
Tiroler Aufsichtsorgangesetzes durch den
Tiroler Landtag analog dem Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz zu veranlassen.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Dem von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachten dringenden Antrag wurde
die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE und
8 SPÖ, 16 Stimmen):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 25.3.2010
Dipl.-Ing. Sprenger e. h.
Beschluss (einstimmig):
Dem von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachten dringenden Antrag wurde
die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen 6 ÖVP und
2 Liberales Innsbruck, 8 Stimmen):
Der Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.