Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.40

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In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2008 erklärte der Leiter des Büros
des Magistratsdirektors, dass bis dato noch immer keine Änderung der Marktgebührenordnung stattgefunden hat, weshalb die Empfehlung der Kontrollabteilung zur Änderung der Textierung der Präambel hinsichtlich des geänderten FAG vorgemerkt
bleibe.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2009 informierte der Leiter des
Büros des Magistratsdirektors die Kontrollabteilung darüber, dass in der Zwischenzeit
keine Änderung der Marktgebührenordnung stattgefunden hat und somit die Empfehlung zur Änderung der Textierung der Präambel vorgemerkt bleibe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Rahmen der im III. Quartal 2006 durchgeführten Belegkontrollen wurde in eine zu
Lasten des Budgetansatzes „Sportplätze Instandhaltung Gebäude“ eingewiesene Auszahlungsanordnung des Sportamtes betreffend die Kosten für die Verlegung eines
PVC-Bodens im auf dem Areal des Freibades Tivoli befindlichen Verbandsgebäude des
Tiroler Landesschwimmverbandes Einsicht genommen.
Während die ausgeführten Arbeiten nicht zu beanstanden waren, wurde jedoch, abgesehen vom Fehlen einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung, die Problematik
bezüglich der Instandhaltung insofern augenscheinlich, als sich das gegenständliche
Gebäude auf einer im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Liegenschaft befindet, deren Fläche mit Vertrag vom 29.4.1996 von der IKB AG in Miete genommen worden ist. Nach Meinung des für das Vertragswesen zuständigen Bereichsleiters der Rechtsabteilung der IIG & Co KG wäre im Rahmen der Begründung des
Mietverhältnisses auch die Instandhaltungspflicht dieses Gebäudes auf die IKB AG
übergegangen und sei dies auch aus den einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bildenden Lageplänen ersichtlich.
Nachdem aber die IKB AG im Jahr 1999 im Vorfeld der Ausrichtung der Seniorenschwimmeuropameisterschaft eine Kostenübernahme unbedingt erforderlicher Sanierungsmaßnahmen am Mehrzweckgebäude wegen des aufrechten Eigentumsrechtes der Stadtgemeinde Innsbruck abgelehnt hat (Schreiben vom 13. Jänner 1999,
Zl. BG 1/99), wurden bzw. werden seit diesem Zeitpunkt die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten tatsächlich über das Instandhaltungsbudget für Sportplatzgebäude
abgewickelt. Die Betriebskosten, resultierend aus dem Strom- und Wasserverbrauch,
werden über die IISG, dort ebenfalls aus dem Sportplatzbudget, getragen.
Einer Auskunft des für die Bäderbetriebe verantwortlichen Abteilungsleiters der
IKB AG wiederum zufolge soll dieses Gebäude seinerzeit von einem Sponsor (Raiffeisenkasse) errichtet und dem Tiroler Landesschwimmverband im Schenkungswege
überlassen worden sein.
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes hat sich herausgestellt, dass das Objekt weder
in der IIG/Stadt/IISG-Liste noch in der IKB AG-Polizze aufscheint und, lt. Mitteilung
des für die Stadtgemeinde Innsbruck tätigen Versicherungsmaklers, somit auch nicht

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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