Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.45
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fassung der Kontrollabteilung sollten die endgültigen Preise in jedem Fall im Wege
der schon angesprochenen Preislisten dem StS zur Kenntnis gebracht werden.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren bestätigten die in die Prüfung eingebundenen
Fachabteilungen die Ausführungen im Bericht der Kontrollabteilung und gaben darüber hinaus auch Erklärungen zu manchen Sachverhalten ab. Die Magistratsdirektion
hat nach Eingang aller Stellungnahmen aus den Abteilungen zusammenfassend festgehalten, dass sie grundsätzlich den Feststellungen der Kontrollabteilung beipflichte
und in Entsprechung der getroffenen Empfehlungen beabsichtige, verschiedene Maßnahmen zu treffen. Insbesondere sei vorgesehen, die bestehenden Prozessmonitordaten zu aktualisieren und zu verbessern, um so eine vollständige Basis für die KORE
zu erhalten. Darüber hinaus werde im Rahmen der laufenden BSC-Arbeit zusätzlich zu
den bereits bestehenden Aufträgen besonderes Augenmerk auf die Erfassung und
Vervollständigung der Fallzahlen und Wirtschaftlichkeitskennzahlen gelegt, vor allem
bei jenen Dienststellen, die Leistungen an die „Tochtergesellschaften“ erbringen. Die
MA IV werde beauftragt, die jeweiligen Dienststellen bei der Erstellung der Kalkulationen von Leistungsentgelten zu beraten und als Schnittstelle „Beteiligungsverwaltung“ bei der Festlegung der Entgelte je Leistung, auch in Abhängigkeit von Überlegungen fiskalischer Art und unter Rücksichtnahme auf vereinbarte Regelungen anlässlich der Ausgliederungen, mitzuwirken.
In Erledigung einer Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2006 zum Stand der Umsetzung der angesprochenen Empfehlungen berichtete
das Büro des Magistratsdirektors, dass mit Rundschreiben vom 31.10.2006 eine den
Anregungen entsprechende Einladung an alle Abteilungen ergangen ist. Auf Grund
der damals aber erst sehr kurz vergangenen Zeit konnten noch keine konkreten Ergebnisse vorgelegt werden. Seitens des Magistratdirektors wurde laufend in den Gesprächen mit den Abteilungsleitern auf die aufgezeigte Notwendigkeit zur Neugestaltung hingewiesen, insbesondere auch im Rahmen der im Vorlauf dazu notwendigen
Entwicklung der BSC-Arbeit. Auf Grund des umfangreichen Vorhabens wurde jedoch
erst zur Follow up – Einschau 2007 mit den ersten konkreten Ergebnissen gerechnet.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2007 erklärte das Büro des Magistratsdirektors, dass – gemeinsam mit einem Vertreter der MA IV – am 24. und 25. Oktober 2007 eingehende Gespräche sowohl mit dem Leiter des Amtes für Grünanlagen
als auch mit dem damaligen Leiter des Amtes für Tiefbau im Zusammenhang mit den
städt. Bauhöfen bzw. dem Fuhrpark und am 30. Oktober 2007 mit dem Leiter des
Amtes für Land- und Forstwirtschaft zur Problematik der Überarbeitung der Leistungskataloge für die Leistungsverrechnung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck
und den Gesellschaften, an denen die Stadtgemeinde Innsbruck beteiligt ist, stattgefunden haben.
Eine entsprechende Stellungnahme des Vorstandes des Amtes für Land- und Forstwirtschaft lag damals bereits vor. Hinsichtlich des Tiefbaus wurde eine Einarbeitungsphase des neuen Amtsleiters abgewartet, danach müsse er einen überarbeiteten Leistungskatalog vorlegen. Seitens des Amtes für Grünanlagen war der Leistungskatalog
zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2007 in Erstellung. In der Folge sollten die
vorgelegten Kataloge wiederum gemeinsam mit der MA IV kritisch geprüft und weitere Schritte durch die Arbeitsgruppe gesetzt werden.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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