Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.56
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In Beantwortung der Anfrage der Kontrollabteilung zur Follow up – Einschau 2008
präzisierte die Geschäftsführung der IVB in dieser Angelegenheit, dass eine Aktualisierung des Gesellschaftsvertrages in der nächsten ordentlichen Generalversammlung
im Juni 2009 geplant sei.
Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau 2009 bestätigte die Geschäftsführung der IVB, dass die erforderliche Änderung im Gesellschaftsvertrag in
der Generalversammlung vom 16.9.2009 beschlossen worden ist. Als Nachweis der
Erledigung wurde der Kontrollabteilung das von einem öffentlichen Notar in Innsbruck
aufgenommene Protokoll der angesprochenen Gesellschafterversammlung in Kopie
beigelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen der Prüfung hat die Kontrollabteilung u.a. stichprobenartig in die Urlaubskartei Einsicht genommen und dabei erhebliche Urlaubsrückstände der Mitarbeiter festgestellt, wobei in einzelnen Fällen Urlaubsguthaben auch verfallen waren. Die
Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des UrlG
und empfahl, um einen raschen Abbau der Resturlaube besorgt zu sein.
Im damaligen Anhörungsverfahren begründete die IVB die großen Urlaubsrückstände
mit einer personellen Unterbesetzung in den vergangenen Jahren, insbesondere im
Fahrbetrieb. Im Rahmen einer neuen seit 1. Juli 2008 geltenden Betriebsvereinbarung
habe man aber ein Anreizmodell geschaffen, um die Attraktivität eines zusätzlichen
Urlaubabbaues, insbesondere in den Monaten November bis April, in schulpflichtigen
Wochen zu erhöhen.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2008 hat die IVB berichtet, dass aufgrund der erst im Juli 2008 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung derzeit noch
nicht quantifiziert werden könne, ob und in welchem Ausmaß die darin getroffenen
Maßnahmen greifen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2009 befragt, inwieweit die in der erwähnten
Betriebsvereinbarung geschaffenen Anreize von den Bediensteten angenommen worden seien und dadurch ein Abbau der Resturlaube bewirkt werden habe können, teilte die IVB mit, dass die Urlaubsrückstände im Jahr 2009 um 1,22 % verringert werden konnten. Dies allerdings bei einem reduzierten Personalstand. Eine weitere Reduktion sei vorrangiges Ziel der Geschäftsführung, werde sich allerdings wegen des
hohen persönlichen Urlaubsanspruches – die meisten Mitarbeiter hätten aufgrund der
Altersstruktur einen Urlaubsanspruch von sechs Wochen – über einige Jahre erstrecken.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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