Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.71

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schaft der MA IV in Kontakt zu treten, damit die entsprechenden EDV-mässigen (Lese-)Berechtigungen gewährt werden.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren dazu mit, dass die Anregung einer topfübergreifenden Leseberechtigung von der MA I – Amt für Information und Organisation in Anbetracht eines bevorstehenden Softwarewechsels (ACTA NOVA) abgelehnt worden sei. Bis zum angesprochenen Softwarewechsel wäre die betreffende Dienststelle für die Prüfung einer
allfälligen Mehrfachförderung angehalten, einerseits das städt. Buchhaltungsprogramm heranzuziehen und andererseits vom Referat Subventionen/Förderungen Informationen einzuholen. Die Kontrollabteilung stellte in ihren Anmerkungen zu dieser
Stellungnahme klar, dass die von der MA IV beschriebene Vorgangsweise lediglich als
„Übergangslösung“ praktikabel erscheint. Die neue Software sollte durch entsprechende topfübergreifende Leseberechtigungen zeitintensive Recherchen im Buchhaltungsprogramm bzw. durch telefonische Rückfragen in der MA IV ersparen.
Zur nunmehrigen Follow up – Einschau informierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft darüber, dass zwischenzeitlich mit Stichtag 17.12.2009 der Umstieg auf die neue Software „ACTA NOVA“ erfolgt und die Empfehlung der Kontrollabteilung, eine topfübergreifende Leseberechtigung für Subventionsakte sicherzustellen,
umgesetzt worden ist. Mit diesem Softwarewechsel im gesamten Subventionsbereich
ist es aus Sicht des Referates Subventionen/Förderungen gelungen, die besten Voraussetzungen zur Vermeidung ungewollter Mehrfachsubventionierungen zu schaffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur Erhöhung der Transparenz in der Abwicklung/Berechnung der Schülerzuschüsse
für Schulveranstaltungen empfahl die Kontrollabteilung Überlegungen anzustellen, ob
es nicht sinnvoll wäre, für diesen Bereich generelle Richtlinien zu erarbeiten bzw. die
am Formular aufgedruckten Angaben zu präzisieren. Für die Kontrollabteilung wäre in
diesem Zusammenhang eine Anlehnung an die bestehenden Ermäßigungsrichtlinien
für den Kindergarten- und Schülerhortbereich sowie der Tagesheimschulen vorstellbar, in denen bspw. genau festgelegt ist, wie das monatliche Familiennettoeinkommen zu berechnen ist bzw. was nicht zum Nettoeinkommen zu zählen ist, was dzt.
nicht dem Familiennettoeinkommen zugerechnet wird, was vom Familiennettoeinkommen abgezogen werden darf u.a.m. Zusätzlich könnten in solche Richtlinien wesentliche organisatorische Elemente und manche für die Zuerkennung relevante Aspekte oder wichtige Hinweise aufgenommen werden. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollten diese (neuen) Richtlinien sodann der/dem amtsführenden Stadträtin/Stadtrat vorgelegt und damit quasi „offiziell“ in Geltung gesetzt werden.
In ihrer damaligen Stellungnahme dazu teilte die MA II mit, dass die Gewährung von
Zuschüssen zu Schulveranstaltungen bereits in analoger Anwendung der Ermäßigungsrichtlinien für die städtischen Tagesheimschulen erfolge, sicherte darüber hinaus aber auch zu, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung insofern umgesetzt
werde, als in Anlehnung an die bestehenden Ermäßigungsrichtlinien für die städtischen Tagesheimschulen Richtlinien in Ausarbeitung seien, die in der Folge der amts-

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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