Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.97

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waltung und Wirtschaft vorzulegen ist. Die derzeit praktizierte monatliche Kontoabstimmung sei bis zur Installierung eines diesbezüglichen EDV-Programmes als Zwischenschritt gedacht. Außerdem wurde im Geschäftsbesorgungsvertrag nunmehr klar
festgehalten, dass die Stadt Innsbruck „Eigentümerin“ des Kontos ist und die IISG
ausdrücklich ermächtigt wird, über das Konto selbständig im Sinne des Geschäftsbesorgungsvertrages zu verfügen. Ein für die laufende Abwicklung der vertragsmäßigen
Zahlungen erforderlicher Kontorahmen ist direkt zwischen der Stadt Innsbruck und
der kontoführenden Bank zu vereinbaren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Geschäftsjahr 2007 kam es zu einer Anpassung der Überziehungsmöglichkeit auf
diesem Konto. Gemäß der seinerzeit erhaltenen Auskunft bestand auf dem „Mandantenkonto“ zum Prüfungszeitpunkt ein Überziehungsrahmen in Höhe von
€ 2.000.000,00. Im Zusammenhang mit der Einräumung bzw. Anpassung des Überziehungsrahmens vermisste die Kontrollabteilung einen gem. Pkt. VII lit. g des IISGGesellschaftsvertrages erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss und empfahl daher, diesen Aufsichtsratsbeschluss formell nachzuholen.
Die IISG teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, dass mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.12.2008 ein Überziehungsrahmen in Höhe von € 1,5 Mio. genehmigt worden wäre. Der angesprochene Aufsichtsratsbeschluss ist der Kontrollabteilung vorgelegt worden.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau erklärte die IISG, dass die Stadt
Innsbruck mittlerweile „Eigentümerin“ des Mandantenkontos wäre, die Verantwortung
für die Kontobewirtschaftung und –zeichnung jedoch weiterhin bei der IISG liege. Lt.
Aktenvermerk vom 22.6.2009 sei zwischen IISG und städt. Beteiligungsverwaltung
eine Überziehungsmöglichkeit in Höhe von maximal € 200.000,00 vereinbart worden.
Die IISG wäre aber weiterhin verpflichtet, bei Bekanntwerden größerer Ausgaben, die
diesen Überziehungsrahmen überschreiten, eine sofortige Meldung an den Kontoeigentümer zu erstatten. Zum Nachweis der Einhaltung des nunmehr vereinbarten
Überziehungslimits in Höhe von € 200.000,00 bzw. der monatlich durchzuführenden
Kontoabstimmung mit der städt. Beteiligungsverwaltung wurden der Kontrollabteilung
die Kontoauszüge des Jahres 2009 zum jeweiligen Quartalsende übermittelt:
IISG-Mandantenkonto
Stadt Innsbruck
Kontostand
Stichtag
(in €)
31.03.2009
30.06.2009
30.09.2009
31.12.2009

274.610,83
-149.691,48
-24.785,19
-63.828,07

Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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