Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf
- S.102
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung zur Follow up – Einschau 2009
wurden von der Gesellschaft die entsprechenden Kontoauszüge übermittelt, aus denen die Verbuchung der Gutschrift für den an die Stadt Innsbruck zuviel verrechneten
Personalkostenanteil bezüglich der Betriebskosten sowie der Wartung der Heizanlage
hervorging.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
95
Ein weiterer Schwerpunkt der im Jahr 2008 durchgeführten Prüfung bei den Innsbrucker Immobilien Gesellschaften war die Verifizierung eines fertig gestellten und mit
der Stadt Innsbruck endabgerechneten Bauprojektes. Anhand einer von der Baubuchhaltung erstellten Übersicht über die von der IIG & Co KG und der IISG seit dem
Jahr 2006 erfolgten Baufertigstellungen fiel die willkürliche Wahl der Kontrollabteilung
dabei auf das Bauprojekt „Pavillon Rennweg / Landestheater“. Die Kontrollabteilung
wies in ihren vorbemerkenden Ausführungen darauf hin, dass die diesbezüglich vorgenommene Einschau nicht den technischen Aspekt (Planung, technische Umsetzung
bzw. Ausführung, technische Beurteilung usw.), sondern die Überprüfung der kaufmännischen bzw. wirtschaftlichen Seite (Budgetierung, Ermittlung bzw. Überprüfung
der Gesamtbaukosten, Prüfung der Geldflüsse und der Endabrechnung zwischen IISG
und Stadt Innsbruck) des Bauprojektes zum Inhalt hatte.
Anlässlich der Verifizierung der auf dem Baukonto erfassten Beträge mit den in den
Bauakten enthaltenen Rechnungen stellte die Kontrollabteilung betreffend die Positionen „Planung Architekt“, „HSL- und Elektroplanung“ sowie „Planung – Sonstiges“ diverse betragliche Abweichungen (€ 13.825,61) fest, welche allesamt auf eine wohl
irrtümliche Verbuchung der jeweiligen Brutto- anstatt der Nettobeträge zurückzuführen waren. Die Kontrollabteilung empfahl, die angesprochenen Buchungen zu korrigieren. Einige der beanstandeten Buchungen wurden noch während der Prüfung berichtigt. Zu den noch offenen Bereinigungen sagte die IISG im Anhörungsverfahren
zu, die betreffenden Rechnungsbeträge um die entsprechenden Vorsteuerbeträge
richtig zu stellen.
Für die Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung ein aktueller Baukontoauszug zur Verfügung gestellt, aus welchem die Durchführung der noch ausständigen
Korrekturbuchungen ersichtlich war.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
96
Hinsichtlich der unter den Positionen „Planung Wasserwand“ (€ 12.100,56) sowie
„Tiefbautechnische Projektierung“ (€ 5.545,00) dem Baukonto angelasteten Beträge
vertrat die Kontrollabteilung die Einschätzung, dass diese Kosten nicht der Errichtung
des Pavillons und somit auch nicht den entsprechenden Baukosten zuzurechnen waren. Vielmehr standen diese Beträge im Zusammenhang mit dem Projekt „Rennweg
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
74