Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25032010.pdf

- S.111

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€ 36,00 vorgeschrieben worden sind. Der Vertragsbeginn dieser Prekarien war in zwei
Fällen mit 1.12.2005 und in einem Fall mit 1.1.2006 festgelegt. Nach Meinung der
Kontrollabteilung wären bei diesen Bittleihen hinsichtlich der Vorschreibung des AZ
und der Verwaltungskosten die Richtlinien des StS-Beschlusses vom 5.12.1990 maßgebend gewesen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der Gesellschaft erklärt, dass die Anregungen der
Kontrollabteilung berücksichtigt werden.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau hat der hierfür zuständige Mitarbeiter der IISG
mitgeteilt, dass der Anregung insofern Rechnung getragen worden sei, dass keine
solchen Verträge mehr abgeschlossen wurden bzw. werden. In bestehende Verträge
wurde nicht eingegriffen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Für die Überlassung einer Grundstücksfläche wurde einem Prekaristen ein jährlicher
AZ von netto € 436,04 in Rechnung gestellt. Die Einschau zeigte jedoch, dass sich
das betreffende Grundstück nicht im grundbücherlichen Eigentum der Stadt Innsbruck befindet. Infolgedessen empfahl die Kontrollabteilung, um Klärung der Eigentumsverhältnisse sowie der Legitimation der Vorschreibung bemüht zu sein.
Dazu wies die Gesellschaft darauf hin, dass das angesprochene (ehemals städtische)
Grundstück im Zuge eines Grundtausches übereignet worden, der Widerruf der Nutzungsgestattung gegenüber dem Prekaristen jedoch versehentlich unterblieben ist.
Die Richtigstellung dieser Angelegenheit sei bereits im Laufen, das bis zum Eigentumsübergang zu Unrecht eingehobene Entgelt wäre bereits an die Firma zurück
überwiesen worden.
Hierauf Bezug nehmend wurde der Kontrollabteilung als Reaktion zur Follow up –
Einschau 2009 der belegmäßige Nachweis für die Rückzahlung erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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In einem Fall wurden dem Prekaristen anstelle der Verwaltungskosten jährlich die
einmaligen Kosten für die Vertragserrichtung in Rechnung gestellt. Dadurch wurden
dem Prekaristen seit dem Jahr 2005 insgesamt netto rd. € 40,00 zuviel in Rechnung
gestellt. Es wurde daher empfohlen, bei der nächsten Vorschreibung dem Prekaristen
die von ihm getätigten Mehrausgaben rückzuerstatten.
Die Gesellschaft sagte auch in dieser Sache eine Bereinigung zu.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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