Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
2.
Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit
in der Höhe von € 22.000,-Vp. 1/914000-775100 Kapitel Transferzahlung Markthalle GmbH, genehmigt.
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, die finanzielle Abwicklung durchzuführen
und eine entsprechende Fördervereinbarung mit der Markthallen BetriebsGmbH abzuschließen.
G R - S i t z u n g
2 5 . 0 4 . 2 0 1 3
1.
I-OEF 28/2013
Resolution zur Novellierung des
Glücksspielgesetzes
Beschluss (einstimmig):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
2.
Beschluss (einstimmig):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, TSB, GRin Moser; 16 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 3.4.2013:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt der
Veräußerung einer Teilfläche von zirka
550 m2 des Grundstückes 1287 und .1634,
Grundbuch 81113 Innsbruck (Mariahilfstraße Nr. 1 - Bereich Kirchenwirt) an die
IVG - Karl Gstrein GesmbH zu und verzichtet in diesem Fall somit auf das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß
Einbringungsvertrag.
IV 2372/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Förderung für die öffentliche Nutzung der WC-Anlage Markthalle
und Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Innsbrucker
Markthallen-Betriebs GesmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.4.2013:
1.
IV 2845/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Zustimmung zur Veräußerung einer
Teilfläche von zirka 550 m2 des
Grundstückes 1287 und .1634,
Grundbuch 81113 Innsbruck
(Mariahilfstraße Nr. 1 - Bereich
Kirchenwirt) an die IVG - Karl
Gstrein GesmbH
I-RA 1292/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb des Grundstückes 337/4,
vorgetragen in EZ 43, KG 81121
Mühlau (Haller Straße Nr. 111),
mit einem Gesamtausmaß von
5.744 m2 von der Hypo-Rent
Leasing- und BeteiligungsgesmbH und der Hypo-Rent GrundverwertungsgesmbH, vertreten
durch die AP Immobilienberatung GesmbH/Burton Sportartikel GesmbH
3.
4.
Für die öffentliche Nutzung der WCAnlage Markthalle (inklusive Behinderten-WC) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck eine pauschale
Förderung für Betrieb und Instandhaltung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten bzw. maximal € 22.000,-- pro
Jahr.
GR-Sitzung 25.4.2013
5.
I-MD 131e/2012
.
Umbenennung des Ausschusses
für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Petitionen
Behandlung im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses vom
20.3.2013:
Es bestehen keine rechtlichen Bedenken
gegen die Umbenennung des Ausschusses in "Ausschuss für Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft".