Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.12
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dungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der Kontrollabteilung hierzu) sind
dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes vom Gemeinderat in gleicher
Weise wie die Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2011
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Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2011
vom 22.02.2012, Zl. KA-00200/2012. Nach Vorberatung im gemeinderätlichen Kontrollausschuss am 20.03.2012 nahm der Gemeinderat den Bericht über die Follow up
– Einschau 2011 in seiner Sitzung vom 29.03.2012 vollinhaltlich zur Kenntnis.
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Im Rahmen des letztjährigen Follow up – Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 79 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 25 Empfehlungen dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung
eine erneute Nachschau vor. Von diesen 25 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 13 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 10 mit „teilweise entsprochen“ und
2 mit „aus erwähnten Gründen nicht entsprochen“ kategorisiert. Das Ergebnis dieser
für die Follow up – Einschau 2012 relevanten Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2011 / Bereich Stadtmagistrat
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Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2008 der Stadtgemeinde
Innsbruck hat die Kontrollabteilung in Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig in die unter
der Lohnart 398 – „Heizvergütung“ zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Resümierend zu diesem Kapitel wurde bemerkt, dass die der Gewährung
der Heizvergütung zugrunde gelegten Kriterien seit nunmehr 37 Jahren unverändert
geblieben sind und allein schon aufgrund der in diesem Zeitraum ohne Zweifel stattgefundenen technischen Weiterentwicklung eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinien erforderlich scheint. In diesem Zusammenhang sollte auch die damals der Zuerkennung der Heizpauschalien unterstellte Überstundenleistung evaluiert werden.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die
Bezieher der Heizvergütung auch ein Überstundenpauschale erhalten. Da anzunehmen ist, dass ein Großteil der Heizarbeiten in den Bereich der Normalarbeitszeit fällt,
müsste daher hinterfragt werden, ob diese Tätigkeiten nicht bereits durch den normalen Monatsbezug oder eben durch das Überstundenpauschale abgegolten werden.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren hat das geprüfte Amt für Personalwesen angekündigt, dass die Frage, ob Heizvergütungen für Schulwarte und Hausmeister noch
zeitgemäß und nicht schon durch den normalen Monatsbezug oder durch das Überstundenpauschale abgegolten sind, rasch aufgegriffen und in Gesprächen mit den
betroffenen Dienststellen erörtert werde. Ein allfälliger Änderungsbedarf würde den
zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
In der Stellungnahme zum Follow up 2009 hat das Amt für Personalwesen bekannt
gegeben, dass über ihr Ersuchen zur gegenständlichen Angelegenheit in der Zwischenzeit Stellungnahmen der IIG und des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft eingelangt seien. Während sich die IIG zusammengefasst für eine Überarbeitung des in Rede stehenden Nebengebührenbereiches ausspreche, habe das Amt für
Familie, Bildung und Gesellschaft ersucht, die Heizvergütung in der derzeitigen Form
aufrecht zu halten. Seitens des Amtes für Personalwesen werde die Angelegenheit
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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