Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.13
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
weiter verfolgt und als nächster Schritt die vom Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft angeführten Begründungen hinterfragt.
Zum weiteren Fortgang der Angelegenheit im Rahmen der Follow up – Einschau
2010 befragt, wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die seitens des Amtes für
Personalwesen seinerzeit laufende Überarbeitung des Kataloges der Nebengebühren
und Zulagen in einem weiteren Schritt auch die Überarbeitung der so genannten
„Heizpauschalien“ umfassen werde.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2011 wurde zu den weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit berichtet, dass damals eine Neustrukturierung der Nebengebühren
allgemein in Vorbereitung sei, die – durch Wechsel bei den Verhandlungspartnern –
beginnend mit dem Bereich „Straßenbetrieb“ nach den kommenden Wahlen zur Personalvertretung eingeleitet werde. Zug um Zug umfasse dies dann den Großteil der
Nebengebühren und Zulagen. Aufgrund der Fülle könne ein präsumtiver Abschluss
nicht in Aussicht gestellt werden.
Zum Status quo teilte das Amt für Personalwesen im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 nun mit, dass die Neugestaltung des Nebengebührenkataloges aufgrund
der Neuausrichtung und Überarbeitung des Bauhofkonzeptes ausgesetzt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
11
Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2009 eine Prüfung betreffend die Bewirtschaftung
der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen vorgenommen und den diesbezüglichen
Bericht, Zl. KA-06013/2009, mit Datum 19.06.2009 fertig gestellt.
12
Im Hinblick auf die Bezahlung des Überwachungsentgeltes hat die Kontrollabteilung
auch die vertraglich festgelegten Verrechnungsmodalitäten untersucht. Die Firma hatte Anspruch auf eine Akontozahlung von 1/12 des vereinbarten Fixbetrages sowie
von 1/12 des vertraglich festgesetzten 15 %-Anteiles der im Vorjahr eingegangenen
Gelder aus fristgerecht erfolgten Zahlungen der ausgegebenen Organmandate. Die
Einschau zeigte jedoch, dass nicht die im Vorjahr vereinnahmten Gelder aus Organmandaten die Bemessungsgrundlage für die monatlichen Akontierungen gebildet haben, sondern dass ein monatlich an die tatsächlichen Einnahmen aus Organstrafverfügungen angepasster 15 %-Anteil verrechnet worden ist. In diesem Zusammenhang
machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass die praktizierte Methode nicht
der vertraglich vereinbarten Vorgehensweise entsprochen hat.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV – Amt für Rechnungswesen seinerzeit mit,
dass der Überwachungsvertrag im Rahmen einer Aktualisierung an die bisher gehandhabte Praxis angepasst werden soll.
Der diesbezüglich von der MA I erarbeitete Vertragsentwurf wurde dem StS in seiner
Sitzung vom 20.01.2010 vorgelegt. Auf Ersuchen des damals ressortzuständigen
Stadtrates für Straßen und Verkehrsrecht sowie Verkehrsplanung, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft wurde der gegenständliche Akt und somit die Adaptierung des Überwachungsvertrages von der Bürgermeisterin zur weiteren Überprüfung zurückgestellt.
Die Mitglieder des StS waren nämlich der Meinung, dass die erfolgsorientierte Bin-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
4