Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.19

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Neben der Verifizierung der formalen Abwicklung und der Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit wurde dabei auch auf die korrekte haushaltsrechtliche Verarbeitung
des Beleges geachtet. In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest,
dass die Durchführung der Transportleistungen mittels einer nach Datum gegliederten und von einem Schulwart bestätigten sowie vom zuständigen Sachbearbeiter der
Schulverwaltung gegengezeichneten Aufstellung nachgewiesen worden ist, jedoch
keine Auftragsbestätigungen (Lieferscheine) des Unternehmens evident waren. Darüber hinaus war auffällig, dass in diesem Rahmen sowohl Transporte für Volksschulen als auch für Hauptschulen durchgeführt worden sind, die Rechnung aber zur
Gänze nur dem TA 211000 – Volksschulen angelastet worden ist.
Die Kontrollabteilung hat diese Sachverhalte der Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft sowie dem zuständigen Mitarbeiter der Schulverwaltung zur
Kenntnis gebracht und empfohlen, die Transportleistungen künftig durch ordnungsgemäß ausgestellte Auftragsbestätigungen bzw. Lieferscheine des Unternehmens
nachzuweisen und die jeweiligen Aufwendungen entsprechend der haushaltsrechtlichen Gliederung in Volksschulen (TA 211000) und Hauptschulen (TA 212000) zu differenzieren. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren versicherte die Leiterin des Amtes
für Familie, Bildung und Gesellschaft, dass künftig alle Transporte umgehend abgerechnet und auch die jeweiligen Lieferscheine den Rechnungen beigelegt werden.
Weiters würden die Rechnungen ordnungsgemäß auf die hierfür vorgesehenen
Haushaltsposten (Volksschulen/Neue Mittelschulen) aufgeteilt und gebucht.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2011 bestätigte die Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft neuerlich, dass künftig alle an das Amt gestellten Rechnungen betreffend Transporte haushaltsrechtlich korrekt auf die dafür
vorhandenen Budgetposten (getrennt auf Volks- und Neue Mittelschulen) eingewiesen werden. In Beantwortung einer ergänzenden Nachfrage der Kontrollabteilung zu
einem belegmäßigen Nachweis (auch in Bezug auf ordnungsgemäße Lieferscheine)
wurde damals mündlich erklärt, dass bis zum Zeitpunkt der Follow up – Prüfung 2011
noch keine neue Rechnung des Transportunternehmens eingelangt sei.
Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau 2012 teilte die Leiterin
des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft nunmehr mit, dass die Aufträge für
die verschiedenen Transporte für Volks- und Haupt- bzw. Neue Mittelschulen durch
entsprechende Lieferscheine des Unternehmens bestätigt worden seien. Als Nachweis dafür wurden der Kontrollabteilung die in dieser Angelegenheit im Jahr 2012
ausgestellten Bestellscheine des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft und die
korrespondierenden Lieferscheine und Rechnungen der Transportfirma vorgelegt.
Darüber hinaus betonte die Leiterin des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft,
dass die Rechnungen ordnungsgemäß auf die vorgesehenen Haushaltsstellen der
Volksschulen und der Hauptschulen – Neuen Mittelschulen aufgeteilt worden wären.
Eine Einschau der Kontrollabteilung in die städtische Buchhaltung bestätigte die korrekte Verbuchung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Transferzahlungen an Gesellschaften mit städtischer Beteiligung (bezüglich IMG, ISpA, OSVI und COME), Zl.
KA-15377/2010, wurde am 18.02.2011 fertig gestellt.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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