Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.30
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zu. In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2010 wies die Gesellschaft, wie bereits zuvor geschildert, darauf hin, dass die Überprüfung der Altmietverträge im Rahmen einer Projektarbeit stattfinden würde. Unter Hinweis auf die von der IIG & Co KG
im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 abgegebenen Äußerungen (vgl. Tz 33)
wurde als vollständiger Erledigungstermin der Überprüfung und Korrektur sämtlicher
Mietverhältnisse Mitte Mai 2012 genannt. Gemäß aktueller Information der IIG & Co
KG konnte das „Projekt Mietzinsüberprüfung“ im Dezember 2012 vollständig abgeschlossen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
und der Jahresrechnung 2008 der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, Zl.
KA-05050/2010, wurde am 03.09.2010 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder erledigt oder zugesichert worden ist. Die nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up – Prüfung noch nicht
(gänzlich) realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2012:
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Vor der Gründung der ISD wurden die Wohn- und Pflegeheime der Stadtgemeinde
Innsbruck vom ISF betrieben, welcher auch in seinem Namen am 02.02.1989 mit
dem Land Tirol als damaligem Sozialhilfeträger eine Rahmenvereinbarung über die
Hilfestellung an pflegebedürftige Personen abgeschlossen hat. Dieser Rahmenvertrag wurde vor allem aus steuerrechtlichen Überlegungen erstellt, da es mit dieser
Rechtskonstruktion möglich ist, die Heimbewohner von der Bezahlung der Umsatzsteuer zu befreien.
Im Zuge der seinerzeitigen Übertragung der drei städtischen Wohnheime Pradl, Hötting und Saggen an den ISF wurde eine „Ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag über die Hilfestellung an pflegebedürftige Personen vom 02.02.1989“ erarbeitet,
welche mit Wirkung vom 01.01.1995 in Kraft getreten ist. Zwar wurde der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem letztgültigen Rahmenvertrag über die
Hilfestellung an pflegebedürftige Personen vom ISF auf die ISD mit 01.01.2003 vom
Justiziariat des Landes Tirol nachgekommen, der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zwischen dem Land Tirol und der ISD war bis zum Prüfungszeitpunkt im
Juni 2010 allerdings noch nicht erfolgt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, beim Land Tirol die Anpassung des Rahmenvertrages bzw. die Erstellung einer neuen Leistungsvereinbarung mit Nachdruck zu urgieren und um eine ehestmögliche Übereinkunft bemüht zu sein. Dazu äußerte sich
die Gesellschaft in ihrer damaligen Stellungnahme, dass der Wunsch, einen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Rahmenvertrag zu schließen, sowohl von
Seiten des Landes Tirol als auch von Seiten der Gesellschaft bestünde. Im Rahmen
der Follow up – Einschau 2010 teilte die Gesellschaft dazu mit, dass mit der Sozialabteilung des Landes Tirol mehrfach Kontakt gepflogen und zuletzt in einem Telefonat am 17.01.2011 die Übermittlung eines Vertragsentwurfes zugesagt worden sei. In
ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2011 erklärte die Gesellschaft, dass
am 13.01.2012 ein Verhandlungsgespräch über den Entwurf einer Leistungsvereinba-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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