Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.34
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Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Prüfung 2011 wurde der Kontrollabteilung ein
Schreiben der Geschäftsführung der ISpA vom 18.11.2011 an die MA I – Referat für
Liegenschaftsangelegenheiten vorgelegt, mit dem um unbefristete Verlängerung des
Pachtverhältnisses für das Gst 775/1 GB 81112 Igls mit jederzeitiger Auflösungsmöglichkeit durch die Stadt Innsbruck ersucht worden ist.
In der Stellungnahme zur diesjährigen Follow up – Einschau gab die Geschäftsführung der ISpA bekannt, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung zur Gänze entsprochen worden ist. Die in Rede stehende Verlängerung des Pachtvertrages hinsichtlich des Gst 775/1 KG 81112 Igls ist durchgeführt worden, eine Kopie des am
21.12.2012/10.01.2013 unterschriebenen Vertrages wurde der Kontrollabteilung zur
Mitkenntnis übersandt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages zwischen der Stadtgemeinde
Innsbruck, der CRG und der RSZ wies die IISG in ihrem Schreiben vom 15.11.2004
an die Stadt Innsbruck – MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung hinsichtlich des Baurechtgrundstückes wiederholend darauf hin, dass das Gst 774 KG
Igls im Jahr 2002 von der Stadt Innsbruck angekauft worden ist und die vormaligen
Liegenschaftseigentümer der ehemaligen Reitsportzentrum Polai GmbH ein Baurecht
eingeräumt hatten. Dieses Vertragsverhältnis ist durch den Kauf auf die Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und die Firma Reitsportzentrum Igls GmbH als Baurechtsnehmerin übergegangen, die nun den – nach Ansicht der IISG – hohen jährlichen Baurechtszins zu bezahlen hatte.
Darüber hinaus wurde in diesem Vorlagebericht erklärt, dass die anderen von der
Reitanlage betroffenen städtischen Grundstücke zu denselben Bedingungen an die
damalige Reitsportzentrum Polai GmbH in Bestand gegeben worden seien, wie sie
mit den dortigen privaten Grundeigentümern vereinbart worden wären. Nach Meinung
der IISG mache es daher wenig Sinn, durch den hohen jährlichen Baurechtszins die
RSZ zu belasten, vielmehr sollte auch für dieses Baurechtsgrundstück sowie für alle
weiteren dortigen städtischen Grundstücke ein einheitlicher Zins in jener Höhe verlangt werden, wie er für die übrigen Pachtgrundstücke gilt. Auf Basis dieser Erklärung
empfahl die IISG, einen entsprechend formulierten StS-Beschluss zu erwirken.
Der Stadtsenat hat in diesem Zusammenhang am 01.12.2004 folgenden (hier nur
auszugsweise wiedergegebenen) Beschluss gefasst:
„Hinsichtlich des städtischen Grundstückes 774, vorgetragen in EZ 683, Grundbuch
81112 Igls, gilt rückwirkend ab 01.01.2003 anstelle des bisherigen Baurechtszinses
jener Bestandzins, welcher für die bereits in Bestand gegebenen städtischen
Grundstücke in diesem Bereich gilt. Dieser Bestandzins gilt auch für jene Grundstücke, die durch Kauf bzw. Tausch in das Eigentum der Gemeinde gelangen, soweit
sie der Reitsportanlage dienen.“
Die Kontrollabteilung vermisste in diesem Zusammenhang eine vertragliche Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten und empfahl, die geänderten Modalitäten hinsichtlich der Höhe des Baurechtszinses (Wegfall des bisherigen wertgesicherten pauschalen Baurechtszinses und Anwendung eines wesentlich günstigeren wertgesicherZl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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