Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.43
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lichen Mietzinsvorschreibung sowie eine Rückerstattung von zu viel verrechneten Beträgen der vergangenen drei Jahre vorgenommen worden war.
Im Hinblick auf die im I. Quartal des Jahres 2012 durchgeführte Belegkontrolle war
auffällig, dass die – mittlerweile von einer neuen Hausverwaltung an die Stadt Innsbruck gerichtete – Mietzinsvorschreibung erneut einen monatlichen Nettomietzins in
Höhe von € 340,79 und damit nach Einschätzung der Kontrollabteilung wiederum e inen um € 1,50 zu hohen Betrag beinhaltete. Weitere Recherchen ergaben, dass au sgehend von der im Jahr 2008 getroffenen Beanstandung die monatliche Mietzinsvorschreibung ab dem Jahr 2009 korrigiert worden war. Ab Juli 2010 beinhaltete die
Vorschreibung jedoch wieder einen zu hohen monatlichen Nettomietzins im Ausmaß
von € 340,79. Auch die Schlussrechnungen d er Jahre 2009 und 2010 wiesen diesen
erhöhten Nettomietzins aus. Die Kontrollabteilung empfahl, in Anknüpfung an die im
Jahr 2008 ausgesprochene Empfehlung bzw. die dazu getroffenen Veranlassungen
erneut eine Richtigstellung der Mietzinsvorschreibung bei der nunmehrigen Hausverwaltung zu urgieren. Darüber hinaus wären nach Ansicht der Kontrollabteilung die
Schlussrechnungen der Jahre 2009 und 2010 um die zu viel verrechneten Beträge im
Ausmaß von jährlich brutto € 21,60 (mtl. netto € 1,50) zu korrigieren gewesen. Im Anhörungsverfahren informierte das zuständige Amt für Kultur der MA V darüber, dass
die Hausverwaltung sowohl telefonisch wie auch brieflich darauf hingewiesen worden
wäre, den Nettomietzins auf den korrekten Betrag von € 339,29 zu berichtigen bzw. in
dieser Höhe für die damals noch ausständige Jahresabrechnung 2011 zu berücksichtigen. Außerdem sei die Hausverwaltung gebeten worden, zu viel verrechnete Beträge zu refundieren.
Bereits im Juli 2012 übermittelte das städtische Amt für Kultur die Jahresabrechnung
2011, welche einerseits auf Basis des korrekten monatlichen Nettomietzinses in Höhe
von € 339,29 erstellt worden ist und andererseits für das Jahr 2010 eine Gutschrift in
Höhe von brutto € 21,60 enthielt. Weiters war aus dieser Abrechnung e
rsichtlich,
dass die monatliche Mietzinsvorschreibung richtig gestellt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die stichprobenartige Prüfung
des Sondervermögens der ehemaligen KUF
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Die Kontrollabteilung hat eine stichprobenartige Prüfung des Sondervermögens der
ehemaligen Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) vorgenommen und hierüber mit Datum 29.12.2011, Zl. KA-11069/2011,
einen Bericht erstellt. Die nach Durchführung des Anhörungsverfahrens offen gebliebenen Empfehlungen waren Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2012:
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Im Zusammenhang mit der Darstellung der Verwendung der ehemaligen KUF-Gelder
führte die Kontrollabteilung aus, dass damit unter anderem das Projekt „Wohlbefinden
durch Massage“ – damals noch von einem städtischen Mitarbeiter abgewickelt – finanziert wurde. Die Verrechnung der diesbezüglichen Aufwendungen basierte auf der
vertraglichen Grundlage eines Werkvertrages, wobei der erste Werkvertrag für die
Durchführung von Massagen im Jahr 2006 am 01.03.2006 unterfertigt worden ist. Für
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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