Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.44

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die Jahre 2007 und 2008 wurden erneut Werkverträge unter ansonsten gleich bleibenden Bedingungen abgeschlossen. Der letztgültige Werkvertrag datierte zum damaligen Prüfungszeitpunkt vom 29.12.2008 und galt ab 01.01.2009 auf unbestimmte
Zeit. Hinsichtlich der zwischen dem Werkvertragsnehmer und dem Personalamt sowie der Personalvertretung abgestimmten Erhöhung des Honorarbetrages ab September des Jahres 2011 bemängelte die Kontrollabteilung aus formaler Sicht, dass
die durchgeführte Preiserhöhung nicht schriftlich dokumentiert worden ist. Unter Hinweis auf Punkt 7 des seinerzeit in Geltung gestandenen Werkvertrages, wonach jede
Änderung und Ergänzung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform bedurfte, empfahl die Kontrollabteilung, die ab September 2011 vorgenommene Preiserhöhung
durch einen Werkvertragszusatz schriftlich zu dokumentieren. Im Anhörungsverfahren sagte die MA I – Amt für Personalwesen zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung
aufzugreifen und den betreffenden Werkvertrag zu adaptieren.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 informierte das Amt für Personalwesen
darüber, dass sich die angekündigte Adaptierung des Werkvertrages zwischenzeitlich
als obsolet erwiesen habe, da der Werkvertrag im beiderseitigen Einvernehmen im
Sommer des Jahres 2012 aufgelöst worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Das Sondervermögen der ehemaligen KUF war/ist in der Weise veranlagt, als einerseits in den Jahren 2003 und 2004 über Beschluss der Verwaltungskommission der
KUF Investments in zwei ausschüttende mündelsichere Rentenfonds (bewerteter
Ausweis per 31.12.2010 gesamt € 895.311,63) g etätigt worden sind. Neben diesen
Veranlagungen bestand/besteht ein Bank-Girokonto sowie ein Wertpapierverrechnungskonto (Gesamtausweis per 31.12.2010 € 236.547,97). Der Magistratsdirektor
verfügte im Hinblick auf organisatorische Belange sowie Zuständigkeiten mit Aktennotiz vom 20.10.2011 unter anderem, dass die erstmalige und künftig laufende Prüfung/Evaluierung der Veranlagungen der KUF-Gelder durch die MA IV zu erfolgen
hat. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass der Stand auf dem Bank-Girokonto ihrer Meinung nach deutlich zu hoch bemessen war. Zum Stichtag 30.09.2011 wurde
auf dem Bankkonto ein Guthabenstand in Höhe von € 211.630,74 ausgewiesen. Als
Mittelwert war auf dem Bankkonto im Zeitraum 01.04.2005 bis 30.09.2011 ein Guthaben von ca. € 227.500,00 verfügbar. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV bezüglich des hohen Guthabenstandes auf dem Bank-Girokonto zu prüfen, ob in diesem
Zusammenhang eine zinsbringendere Veranlagungsmöglichkeit besteht. Der Leiter
des Referates Subventionen/Förde-rungen des Amtes für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV sagte zu, eine Optimierung des (Gesamt-)Portfolios zu prüfen.
Aktuell informierte die MA IV darüber, dass die Veranlagungen (Rentenfondsanteile
samt Kontoguthaben) mit Übernahme der Akten geprüft und bislang keine Änderungen vorgenommen worden wären. Dies vor allem mit der Begründung, dass die Veranlagungsprodukte (mündelsichere Rentenfondsanteile) dem Sicherheitsbedürfnis
der Stadt Innsbruck entsprachen bzw. nach wie vor entsprechen. Vom Sachbearbeiter wurde weiters darauf hingewiesen, dass diese bisherige Vorgangsweise vor dem
Hintergrund der Entwicklung der beiden Fonds im vergangenen Jahr (Kurssteigerungen bei den betreffenden Rentenfonds durch fallendes Zinsniveau von 9,69 % bzw.
10,66 %) bestätigt erscheint. Nachdem das derzeitige Zinsniveau allerdings vermuten

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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