Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.46
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gegeben. Als Ergebnis für die Jahre 2011 und 2012 wurde vom Amt für Straßenbetrieb eine Erhöhung der Gehwegreinigungsgebühr der Klasse I um 2,50 % und der
Klassen II sowie III um 3,00 % ermittelt.
Ein Nachvollzug der Kontrollabteilung bezüglich der Berechnung der Teuerungsrate
hat zu einem anderen als dem eben dargelegten Ergebnis geführt. Nach dem vorgegebenen Ermittlungsschema hat die Kontrollabteilung eine Wertanpassung der Gehwegreinigungsgebühr der Klasse I von 3,12 % und der Klassen II und III von 3,62 %
für die Jahre 2011 bzw. 2012 errechnet.
Da die Wertanpassung als Grundlage für die Ermittlung der Gehwegreinigungsgebühren die Einnahmensituation des Unterabschnittes Straßenreinigung des jeweiligen
Haushaltsjahres wesentlich beeinflusst, hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig
auf die Berechnung der verschiedenen Teuerungsraten besonderes Augenmerk zu
legen.
In seiner Stellungnahme hat der Leiter des Amtes für Straßenbetrieb der Kontrollabteilung zugesichert, künftig eine amtsinterne Kontrolle, welche die Einhaltung der
festgehaltenen Richtlinien gewährleistet, durchzuführen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 wurde der Nachweis der im seinerzeitigen Anhörungsverfahren angekündigten amtsinternen Kontrolle erbracht und wurde
der Kontrollabteilung die Berechnung der Gehwegreinigungsgebühr für das Jahr 2013
übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass die Stadt Innsbruck
innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten
kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und L) sowie die
Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L vertraglich übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen (B und L) belief sich
zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw. 8,060 km.
Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die ehemaligen Bundesstraßen als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im Jahr
2002 eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der für Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw. auf
€ 4.180,00 gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit
01.01.1987 zur Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00 p ro
Jahr und km angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von rd.
€ 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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