Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.47

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-25042013.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt
aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate
erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Anlässlich der Behandlung des Berichtes über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Winterdienstes der Stadt Innsbruck, Zl. KA-08642/2011, vom 05.01.2012
in der GR-Sitzung vom 26.01.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass die Frau Bürgermeisterin „als für die städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenates ersucht wird, sicherzustellen, dass mit dem Land Tirol Verhandlungen mit dem Ziel geführt werden, eine Wertanpassung der mit der Stadt Innsbruck zur Verrechnung gelangenden Vergütungssätze bzw. Erhaltungsbeiträge für
die Erhaltung von im Stadtgebiet liegenden Landesstraßen B (ehemalige Bundesstraßen) und Landesstraßen L zu erreichen“.
59

Der Umfang der von der Stadt Innsbruck übernommenen Aufgaben (Wartung
und Instandhaltung bestimmter Straßenzüge) war den Übereinkommen vom
11.12.1973 bzw. 14.06.1978, abgeschlossen einerseits mit dem Bund und anderseits
mit dem Land Tirol, zu entnehmen.
Unter anderem hat sich im Zusammenhang mit der Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) seit dem Inkrafttreten des mit dem Land Tirol im Jahr 1978 abgeschlossenen Übereinkommens eine Änderung ergeben. Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass seit einigen Jahren ein kleiner Teil der Rumer Straße als Fortführung der Arzler Straße mitbetreut wird.
Die Kontrollabteilung regte daher an zu klären, ob der Stadt Innsbruck in Bezug auf
die Betreuung der zusätzlichen Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) künftig ein höherer als der in den letzten Jahren vom Land Tirol gewährte Erhaltungsbeitrag gebührt. Zudem wurde angeregt, um eine eventuell mögliche Aufrollung
der in den vergangenen Jahren vom Land Tirol gewährten Beitragsleistungen bemüht
zu sein.

60

Jedenfalls sollte mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen werden, um das im Jahr
1978 abgeschlossene Übereinkommen zu adaptieren bzw. zu überarbeiten und zur
Verbesserung der Transparenz sämtliche zu betreuende Straßenzüge in ein einziges
Vertragskonvolut aufzunehmen.

61

Ferner hielt die Kontrollabteilung fest, dass eine Kostenbeteiligung der Bundesstraßenverwaltung für die Errichtung und Erhaltung aller Einrichtungen zur Regelung und
Sicherung des Verkehrs trotz mehrerer Anläufe beim Amt der Tiroler Landesregierung bisher nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2002 wurden zwar die von der
Stadt Innsbruck betreuten ehemaligen Bundesstraßen B in Landesstraßen B umgewandelt, das mit dem Land zu diesem Zeitpunkt bestehende Übereinkommen jedoch
keiner Aktualisierung zugeführt.
Da die für die ehemaligen Bundesstraßen B vertraglich festgelegte Beitragsleistung
„nur“ die Aufwendungen für die Erhaltung der Straßen und nicht, wie bei den Landesstraßen L, sowohl die Kosten für die Erhaltung der Straßen als auch für die Errichtung
und Erhaltung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs umfasst,
wäre nach Ansicht der Kontrollabteilung zu prüfen, ob der vom Land Tirol gewährte
Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für die Wartung und Instandhaltung

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

38