Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.64
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Zum Prüfungszeitpunkt Ende März 2012 waren räumliche Veränderungen betreffend
das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen im Gang. So war damals beabsichtigt, dass die Mitarbeiter des Referates Erhebungsdienst gemeinsam mit den
Mitarbeitern des Referates Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen sowie dem
Amtsvorstand in das neu angemietete Objekt Museumstraße 3 übersiedeln. Die im
Objekt Salurner Straße 4 frei werdenden Räumlichkeiten sollten den benötigten Platz
für die Mitarbeiter der Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen bieten. In diesem Zusammenhang wurden für die Mitarbeiter der MÜG im
2. Obergeschoss zusätzliche Flächen adaptiert und dienen seither als Bereitschaftsund Umkleideräumlichkeiten. Zu den von der IIG & Co KG an die städtische Finanzabteilung gerichteten Mietzinsvorschreibungen für das Objekt Salurner Straße 4 stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Verrechnung des Mietzinses für die Flächen im
Erdgeschoss samt den angemieteten Kellerräumlichkeiten kostenrechnerisch über
die Kostenstelle 2710041 – Mobile Überwachungsgruppe erfolgte. Der Mietzins für
die Räume im 1. und 2. Obergeschoss wurde über die Kostenstelle 2720001 – Referatsleitung Erhebungsdienst abgewickelt. Aufgrund der dargestellten räumlichen Nutzungsveränderungen im Objekt Salurner Straße 4 – MÜG nutzte zusätzliche Flächen
im 2. Obergeschoss, sowie weitere Nutzung durch Mitarbeiter der Referate Verkehrsund Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen – im Haushaltsjahr 2012 empfahl
die Kontrollabteilung, diese Veränderungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Dienststellen der MA IV und gegebenenfalls der mietzinsvorschreibenden IIG & Co
KG auch in der städtischen Kostenrechnung abzubilden. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren avisierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, die
Empfehlung der Kontrollabteilung mit den zuständigen Dienststellen zu erörtern und
entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Zur Follow up – Prüfung 2012 berichtete der Vorstand des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, dass aufgrund der im 2. Quartal des Jahres 2012 erfolgten Übersiedlung von Referaten der Dienststelle (Erhebungsdienst von der Salurner Straße in die Museumstraße; Kurzparkzonenstrafen vom Rathaus in die Salurner
Straße) und der im 4. Quartal des Jahres 2012 erfolgten Zusammenführung der bisherigen Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen zu
einem Referat mit der MA IV vereinbart worden wäre, dass in der Kostenrechnung
beginnend mit 01.01.2013 die Parterreräumlichkeiten und Garagen des Objektes
Salurner Straße 4 der Mobilen Überwachungsgruppe und das erste und zweite Obergeschoß dem Referat Verkehrs- und Sicherheitsstrafen zugerechnet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Gemäß der zur Regelung des Dienstbetriebes der MÜG vom zuständigen Amtsvorstand mit 10.06.2011 in Kraft gesetzten Dienstanweisung 06/11-MÜG vom
09.06.2011 standen zum damaligen Prüfungszeitpunkt für den Dienstbetrieb der
MÜG insgesamt 5 Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem
Amtsvorstand finden die Dienstfahrzeuge ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
Verwendung. Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenhafte Prüfung der betreffend die Dienstfahrzeuge geführten Fahrtenbücher vor. Dabei ergaben sich aus Sicht
der Kontrollabteilung die folgenden – zusammengefasst aufgelisteten – Feststellungen bzw. Schwachstellen:
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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