Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.65

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In den meisten Fällen vermisste die Kontrollabteilung eine Angabe über den
Grund der Fahrt. Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass sich die Fahrtenbucheintragungen im Bereich der MÜG offenbar grundsätzlich darauf beschränkten, dass der Fahrer bei Übernahme des Dienstfahrzeuges den AnfangsKilometerstand und bei Übergabe des Dienstfahrzeuges an den Fahrer der folgenden Dienstschicht den Kilometer-Endstand vermerkt. Exaktere Fahrtenbuchaufzeichnungen (bspw. pro Dienstfahrt) wurden nicht geführt.



Die Übereinstimmung zwischen den Angaben über die gefahrenen Kilometer
bzw. der rechnerisch ermittelten Differenz zwischen dem Kilometer-Anfangsstand und Kilometer-Endstand war nicht immer gegeben. Vielfach betrug die Abweichung lediglich 1 Kilometer, was wohl auf entsprechende Auf- bzw. Abrundungen zurückzuführen war. In Einzelfällen ergaben sich allerdings auch größere
Abweichungen (in Extremfällen bis zu 117 Kilometer).



Vereinzelt fehlte die Angabe der gefahrenen Kilometer zur Gänze und konnten
die gefahrenen Kilometer in diesen Fällen lediglich als Subtraktion zwischen dem
Kilometer-Anfangsstand und dem Kilometer-Endstand errechnet werden.



In einzelnen Fällen war eine Übereinstimmung zwischen dem KilometerEndstand mit dem Kilometer-Anfangsstand der folgenden Fahrtenbucheintragung
nicht gegeben (in den von der Kontrollabteilung geprüften Fällen Abweichungen
bis zu 100 Kilometer). Es ergaben sich vereinzelt auch Fahrtenbucheintragungen, bei denen der Kilometer-Anfangsstand deutlich geringer war, als der Kilometer-Endstand der vorigen Fahrtenbucheintragung (in Extremfällen bis zu 81 Kilometer)



Vereinzelt waren die Fahrtenbucheintragungen unvollständig, indem bspw. die
Eintragung des Kilometer-Endstandes oder Angaben über das Fahrtdatum bzw.
den Fahrer fehlten.

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen empfahl die Kontrollabteilung, die Führung von Fahrtenbüchern im Zusammenhang mit den im Bereich der MÜG in Verwendung stehenden Dienstfahrzeugen zu optimieren. Im Anhörungsverfahren führte
der zuständige Amtsvorstand aus, dass hinsichtlich der künftigen Führung der Fahrtenbücher seinerzeit die Dienstanweisung 06/12-MÜG erging, mit der zusätzlich eine
elektronische Erfassung der Fahrtdaten vorgeschrieben worden war. Damit würde die
Überprüfbarkeit (jederzeitiger Zugriff auf die Daten für den Vorgesetzten) erleichtert
und sollten insbesondere Rechenfehler künftig hintangehalten werden. Eine Erfassung der Gründe der Dienstfahrten erschien dem Amtsvorstand nicht zweckmäßig,
da die Fahrzeuge im Bereich der MÜG im Streifendienst eingesetzt sind und sich
dadurch der Grund der jeweiligen Fahrt laufend ändern kann.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 wurden der Kontrollabteilung als Nachweis Auszüge der elektronischen Fahrtenbücher zur Verfügung gestellt. Eine Verifizierung der diesbezüglichen Erfassungen ergab eine erhebliche Verbesserung im
Vergleich zur Situation bei der damaligen Prüfung, wenngleich von der Kontrollabteilung erneut vereinzelt „Erfassungs- bzw. Übertragungsdifferenzen“ zu beanstanden
waren.
Ergänzend wurde darüber informiert, dass als weitere Maßnahme mit Schreiben vom
30.10.2012 bei der MA I – Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik eine Erweiterung der bestehenden Software-Anwendung „VSTR“ beantragt worden wäre. Mit dieser Anwendung sollte das elektronische Fahrtenbuch künftig mit der

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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