Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.76

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Gesellschafterstruktur IMG
Gesellschafter
Stadt Innsbruck
TVBI
Wirtschaftskammer Tirol
Verein Ibk.-Innenstadt
Verein IG Altstadt Ibk.
Summe

aktuell

geplant

Anteil am Stammkapital Anteil am Stammkapital
(in %)
(in €)
(in %)
(in €)
51,0%
38.250,00
49,0%
36.750,00
24,5%
18.375,00
24,0%
18.000,00
0,0%
0,00
14,0%
10.500,00
13,0%
9.750,00
9,0%
6.750,00
11,5%
8.625,00
4,0%
3.000,00
100,0%

75.000,00

100,0%

75.000,00

Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

102

Wie aus dem Budget der IMG des Jahres 2010 hervorging, war für die Stadt Innsbruck im Geschäftsjahr 2010 ein allgemeiner Finanzierungsbeitrag in der Höhe von
€ 450.000,00 sowie ein unter dem Titel „Erreichbarkeit“ zweckgebundener Beitrag im
Ausmaß von € 360.000,00 vorgesehen. Der allgemeine Finanzierungsbeitrag dient(e)
der Grundfinanzierung der IMG und wird von der Stadt Innsbruck budgetär über die
Vp. 1/780100-755200 – Wirtschaftsförderung – Laufende Transferzahlung – Stadtmarketing – Betriebszuschuss abgewickelt. Anlässlich der Gründung der IMG ist hinsichtlich dieses Betriebszuschusses im Jahr 1997 eine Verpflichtungserklärung errichtet worden, worin sich die Stadt Innsbruck verpflichtete, vorerst auf die Dauer von
3 Jahren (also die damaligen Jahre 1998, 1999 und 2000) zur Deckung des laufenden Finanzbedarfes der IMG Zuschüsse zur Verfügung zu stellen. Auch allen seinerzeitigen IMG-Gesellschaftern sowie dem Land Tirol und der IKB AG als Unterstützer
der IMG wurden in dieser Verpflichtungserklärung Zuschüsse zugeschrieben. Ab dem
Jahr 2001 wurde diese in schriftlicher Form vorliegende Verpflichtungserklärung nicht
mehr prolongiert. Eine eigene schriftliche Vereinbarung, welche die jährliche Zuschussleistung der Stadt Innsbruck an die IMG dokumentierte, war seit diesem Zeitpunkt nicht evident. So ergab sich auch für das prüfungsrelevante Geschäftsjahr
2010 die Situation, dass der allgemeine Finanzierungsbeitrag der Stadt im Ausmaß
von € 450.000,00 vo
n der Stadt Innsbruck im Budgetgemeinderat vom
10./11.12.2009 beschlossen worden ist. Eine Vereinbarung, in der diese Zuschussleistung der Stadt an die IMG schriftlich festgehalten wurde, war nicht erstellt worden.
Dies betonte die Kontrollabteilung aus dem Grund, da von den drei weiteren IMGGesellschaftern, welche allgemeine und zweckgebundene Finanzierungsbeiträge an
die IMG leisten, jährlich schriftliche Verpflichtungserklärungen bzw. Sponsorvereinbarungen unterfertigt worden waren. Diese vertraglichen Vereinbarungen enthielten einerseits Bestimmungen über die Verwendung der Geldmittel und regelten andererseits die diesbezüglichen Zahlungsfristen. Die Kontrollabteilung sah die Notwendigkeit derartiger schriftlicher Verträge im Wesentlichen darin, der IMG seitens der Gesellschafter die für die Durchführung der im Rahmen der jährlichen Budgets festgelegten Vorhaben benötigten Geldmittel definitiv zuzusichern. Weiters sind Regelungen bezüglich allfälliger Zahlungszeitpunkte für eine Finanz- und Liquiditätsplanung
der IMG wesentlich. Die Kontrollabteilung empfahl der IMG betreffend den allgemeinen Finanzierungsbeitrag (Betriebszuschuss) der Stadt Innsbruck, aus den angeführten Gründen künftig auf den Abschluss einer schriftlichen Verpflichtungserklärung zu
drängen. Im damaligen Anhörungsverfahren wurde von der IMG darauf verwiesen,
dass diesbezügliche vorbereitende Gespräche bereits geführt worden wären. Ziel sei

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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