Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.77

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es gewesen, im Zuge der Budgetverhandlungen für das Geschäftsjahr 2013 eine
schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Innsbruck zu erwirken.
Der Geschäftsführer der IMG informierte im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau
2012 darüber, dass mit dem neuen Finanzdirektor der Stadt Innsbruck diesbezüglich
Kontakt aufgenommen und eine (schriftliche) Vereinbarung abgeschlossen werden
konnte. Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung Kopien der entsprechenden
Schreiben zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Dem TVBI war im Budget des Jahres 2010 eine Beitragsleistung in der Gesamthöhe
von € 185.000,00 zugeschrieben. Dieser Gesamtbetrag setzte sich aus einem allg emeinen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von € 63.000,00 , einem so genannten
Strukturbeitrag in Höhe von (netto) € 30.000,00, projektbezogenen Finanzierungsbeiträgen in der Höhe von (netto) € 36.100,00 und einem Sponsorbeitrag für die von der
IMG organisierte Veranstaltung „Innsbrucker Bergsilvester“ in Höhe von (netto)
€ 55.900,00 zusammen. Auch für das Geschäftsjahr 2010 wurde vom TVBI am
18.08.2009 eine Verpflichtungserklärung unterfertigt, welche die Beitragsleistung bezüglich des allgemeinen Finanzierungsbeitrages, des Strukturbeitrages sowie der
projektbezogenen Zuschüsse dokumentierte. Die Begleichung des (allgemeinen) Finanzierungsbeitrages des TVBI hatte gemäß der Verpflichtungserklärung in drei Teilzahlungen in der Höhe von jeweils € 21.000,00 zu erfolgen. Bei der Verifizierung di eser Teilzahlungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass vom TVBI eine erste und
zweite Teilzahlung in der Höhe von jeweils € 20.890,00 und eine restliche dritte Tei lzahlung im Ausmaß von € 20.892,00 an die IMG überwiesen worden ist. Insgesamt
ergab sich im Vergleich zu der vom TVBI unterfertigten Verpflichtungserklärung bezüglich der Höhe des (allgemeinen) Finanzierungsbeitrages eine betragliche Differenz in Höhe von € 328,00 zu Lasten der IMG. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung dazu ergaben, dass im Geschäftsjahr 2009 vom TVBI ebenfalls eine diesbezügliche Gesamtsumme in der Höhe von € 62.672,00 angewiesen word en ist. Auch für
das Geschäftsjahr 2011 wurden der IMG bis zum damaligen Prüfungsstichtag
30.09.2011 zwei Teilbeträge in Höhe von jeweils € 20.890,00 zur Verfügung gestellt.
Die Gründe für diese Abweichungen konnten von der IMG gegenüber der Kontrollabteilung nicht aufgeklärt werden. Zur Begleichung des (allgemeinen) Finanzierungsbeitrages des TVBI empfahl die Kontrollabteilung der IMG, die Gründe für die aufgezeigten betraglichen Differenzen abzuklären und die vom TVBI an die IMG zu wenig bezahlten Beträge nachzufordern. Im Hinblick auf die Höhe der Teilzahlungen wären
diese künftig auf einen jeweiligen Teilbetrag von € 21.000,00 anzupassen gewesen,
damit eine vollständige Übereinstimmung mit der diesen Zahlungen zugrunde liegenden Verpflichtungserklärung gewährleistet wäre. Im Anhörungsverfahren bestätigte
die IMG, dass die Rechnungslegung an den TVBI hinsichtlich des Finanzierungsbeitrages ab dem Geschäftsjahr 2012 korrigiert worden sei. Bezüglich einer allfälligen
Nachzahlung der zu wenig verrechneten Finanzierungsbeiträge im abgelaufenen Geschäftsjahr (2011) wären entsprechende Gespräche mit dem TVBI aufgenommen
worden.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2012 verwies der Geschäftsführer der IMG unter
Beischluss entsprechender Nachweise darauf, dass vom TVBI im abgelaufenen Kalenderjahr 2012 drei Finanzierungsbeiträge im Ausmaß von jeweils € 21.000,00 ange-

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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