Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.78
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fordert worden sind. Zur Nachverhandlung betreffend zu wenig bezahlte Beiträge aus
den Vorjahren teilte der Geschäftsführer mit, dass auf eine Nachforderung von ausstehenden Differenzbeträgen in gegenseitiger Absprache verzichtet worden wäre.
Dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass der TVBI in den Folgejahren zusätzliche
Zahlungen (projektbezogene Finanzierungsbeiträge, Sponsorbeitrag für „Innsbrucker
Bergsilvester) geleistet hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Im Jahr 2010 galten neben dem allgemeinen Finanzierungsbeitrag ein Strukturbeitrag
in Höhe von (netto) € 30.000,00 sowie projektbezogene Beiträge in Höhe von (netto)
€ 36.100,00, in Summe also (netto) €66.100,00, als vereinbart. Gemäß den Reg elungen der Verpflichtungserklärung war von dieser Gesamtsumme ein Betrag von
(netto) € 30.000,00 als Strukturbeitrag, ein Betrag von
(netto) € 15.000,00 für die
Weihnachtsbeleuchtung (via Kaufmannschaft), (netto) € 3.000,00 für das New
Orleans Festival und (netto) € 2.500,00 für den Kinderpark reserviert. Die Verwe ndung des als Zusatzbudget verbliebenen Betrages von (netto) € 15.600,00 war, wie in
der Vergangenheit, in enger Absprache mit dem TVBI abzustimmen. Zu dem für die
Weihnachtsbeleuchtung vorgesehenen Betrag in Höhe von (netto) € 15.000,00 informierte der Geschäftsführer der IMG die Kontrollabteilung darüber, dass diese Summe
für die IMG einen Durchläufer darstellen würde, da dieser Betrag vom TVBI direkt an
die Kaufmannschaft überwiesen wurde. Nachdem diese Summe für die IMG aus dem
Finanzierungsbudget des TVBI nicht abrufbar war und es dahin gehend keine Zahlungsflüsse vom TVBI an die IMG gab, war es für die Kontrollabteilung nicht verständlich, weshalb diese Beitragsleistung (von TVBI direkt an Kaufmannschaft) in der zwischen IMG und TVBI abgeschlossenen Verpflichtungserklärung abgebildet und dokumentiert worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl der IMG zu prüfen, ob eine Anpassung der Verpflichtungserklärung in diesem Punkt durchführbar wäre. Als Folge
daraus wäre auch das Budget der IMG in diesem Zusammenhang sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig anzupassen gewesen. In der seinerzeitigen Stellungnahme berichtete der Geschäftsführer der IMG darüber, dass für das Geschäftsjahr
2012 eine Anpassung der Verpflichtungserklärung mit dem TVBI vorgenommen worden wäre.
Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung anlässlich der Follow up – Prüfung 2012
die in diesem Punkt geänderte Verpflichtungserklärung mit dem TVBI übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Mit (schriftlicher) Vereinbarung vom 08.08.2007 wurde die IMG von den Vereinen
Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule und Interessengemeinschaft Altstadt
Innsbruck ab September 2007 mit der laufenden Abwicklung des Innenstadt-KartenSystems und der Verwaltung der Kartenvorräte beauftragt. Der Verrechnungsprozess
beinhaltet(e) einerseits die Begleichung der Rechnungen der teilnehmenden Systempartner (diverse Garagenbetreiber, IVB und 5311-Taxi) und andererseits die Weiterverrechnung dieser von Kunden eingelösten Innenstadtkarten an Betriebe, welche die
jeweiligen Innenstadtkarten ausgegeben haben. Auf der Grundlage dieser Vereinba-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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