Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.80
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rund um die Annasäule wäre mündlich vereinbart worden, dass diese nicht weiter verrechenbaren Karten aufgrund der in diesem Zusammenhang stehenden geringfügigen monetären Auswirkungen von der IMG bezahlt wurden. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass die abgeschlossene Vereinbarung vom 08.08.2007 vorsah, dass
nicht verrechenbare Karten mit dem Verein Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule abgerechnet werden und die gehandhabte Praxis in diesem Punkt im Widerspruch zur schriftlichen Vereinbarung stand. Die Kontrollabteilung empfahl, die als
Vertragsgrundlage mit den Innenstadtvereinen bestehende Vereinbarung vom
08.08.2007 entweder an die tatsächlich von der IMG gehandhabte Verrechnungspraxis anzupassen, oder die Abrechnung nach Maßgabe der im Rahmen der Vereinbarung getroffenen Regelungen durchzuführen. In der damaligen Stellungnahme wurde
vom Geschäftsführer der IMG darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache mit den
beiden Vereinen ab dem Kalenderjahr 2012 nicht verrechenbare Innenstadtkarten am
Jahresende dem Verein – wie in der ursprünglichen Vereinbarung vorgesehen – verrechnet werden würden.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Prüfung 2012 wurde vom Geschäftsführer nachgewiesen, dass die nicht verrechenbaren Innenstadtkarten des Jahres 2012 vertragsgemäß dem Verein Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule in Rechnung
gestellt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen des Projektes „Profilschärfung Marke Innsbruck“ beauftragte die IMG als
Auftraggeberin nach Durchführung eines Wettbewerbes eine Innsbrucker Werbeagentur mit der Entwicklung eines markenstärkenden und zukunftsfähigen Corporate
Designs der Marke Innsbruck. Zwei Rechnungen des Österreichischen Patentamtes
entnahm die Kontrollabteilung, dass die IMG – vertreten durch einen Rechtsanwalt –
sowohl die Wortbildmarke „Inns´bruck“ als auch die Wortbildmarke samt Schriftzug
„Inns´bruck Hauptstadt der Alpen“ auf nationaler Ebene im Markenregister angemeldet hatte. Eine internationale Markenanmeldung (für den Bereich der EU und der
Schweiz) wurde von der IMG nach Abschluss des nationalen Markenschutzes angekündigt. In diesem Zusammenhang bemerkte die Kontrollabteilung, dass die IMG als
„Markenhüterin“ Eigentümerin der Marke Innsbruck ist. Dies dokumentierte der Umstand, dass die IMG von der beauftragten Innsbrucker Werbeagentur die uneingeschränkten Werknutzungs- und Bearbeitungsrechte des gesamten neu entwickelten
Corporate Designs inklusive Wortbildmarke und Markenclaim um einen Betrag von
(netto) € 1,00 erworben hat. Zusätzlich schloss die IMG mit der Innsbrucker Werb eagentur dazu eine Vereinbarung zur Regelung der Nutzungsrechte am erstellten Corporate Design ab. Außerdem wurde die durchgeführte nationale Markenanmeldung
beim Österreichischen Patentamt von einem Rechtsanwalt für die IMG vollzogen.
Aufgrund der zum Prüfungszeitpunkt vorgefundenen Gesellschafterkonstellation der
IMG waren die dem privaten Bereich zuordenbaren Gesellschafter (Verein InnsbruckInnenstadt – rund um die Annasäule, Verein Interessengemeinschaft Altstadt Innsbruck sowie die vier Bank-Gesellschafter) als Eigentümer der IMG gleichzeitig Miteigentümer der Marke Innsbruck. In Bezug auf die Nutzungsrechte der Stadt Innsbruck
und des TVBI an der Marke Innsbruck wurde nach Durchführung der nationalen und
internationalen Markenanmeldung der separate Abschluss von Nutzungsvereinbarungen mit der IMG avisiert. Die Kontrollabteilung empfahl, diese Vereinbarungen zur
Regelung der Nutzung der Marke Innsbruck zwischen IMG und Stadt Innsbruck bzw.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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