Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.81
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TVBI ehestmöglich abzuschließen. Im Anhörungsverfahren informierte die IMG darüber, dass die beiden Nutzungsvereinbarungen nach entsprechender Bestätigung
vonseiten des Österreichischen Patentamtes vorbereitet und zur jeweiligen Beschlussfassung sowohl bei der Stadtgemeinde Innsbruck als auch dem TVBI übermittelt worden wären.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2012 übermittelte die IMG der Kontrollabteilung Kopien der beiden abgeschlossenen „Lizenzvereinbarungen“ mit der
Stadt Innsbruck und mit dem TVBI.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
108
Im Zuge der Abstimmung der Bankkonten wurde auch die aktuelle Verzinsung der
Kontoverbindungen eruiert und dabei festgestellt, dass für die beiden Girokonten von
der kontoführenden Bank unterschiedliche Konditionen (sowohl Habenverzinsung als
auch Sollzinssatz) gewährt werden. Die Kontrollabteilung empfahl der Geschäftsführung der IMG, um eine Angleichung bzw. Verbesserung der Konditionen für das
schlechter bediente Konto (Konto „Innenstadtkarte“) bemüht zu sein.
In der Stellungnahme gab die IMG bekannt, dass die Konditionen des bis dato
schlechter bedienten Kontos verbessert und die Kontobedingungen nivelliert worden
seien.
Als Feedback zur Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung die mit dem Bankinstitut diesbezüglich getroffene Vereinbarung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
109
Das Dienstverhältnis des mittels Umlaufbeschluss der Gesellschafter der IMG seit
01.04.2010 bestellten Geschäftsführers ist in Form eines All-in-Vertrages geregelt. Allerdings lag zum Prüfungszeitpunkt nur ein nicht unterfertigtes Exemplar des Geschäftsführervertrages vor.
Die im Vertrag festgelegte Bezugsgröße ist wertgesichert und sollte analog der Gehaltsvalorisierung im öffentlichen Dienst angehoben werden. Abweichend davon ist
die Erhöhung zum 01.01.2011 mit 3,0 % vorgenommen worden. Die Kontrollabteilung
empfahl, die Valorisierung des Geschäftsführerbezuges künftig vertragskonform
durchzuführen.
Diesbezüglich merkte die IMG an, dass die Gehaltsanpassungen für die Geschäftsführung und für die Mitarbeiterin in Anlehnung an die langjährige Praxis im Stadtmarketing durchgeführt worden seien und auch die früheren Geschäftsführungen die jährlichen Anpassungen in dieser Höhe vorgenommen hätten. Dies sei auch mit dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrates akkordiert. Ab sofort werde für die Geschäftsführung, wie im Vertrag vorgesehen, der Index für den öffentlichen Dienst als Grundlage
verwendet. Etwaige Überzahlungen würden im laufenden Geschäftsjahr bei der Geschäftsführung in Abzug gebracht werden.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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