Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf

- S.112

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präzisieren. Noch im Laufe der aktuellen Prüfung haben sowohl die
Leiterin des Referates für Kinder- und Jugendförderung als auch die
Kontrollabteilung mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten, Referat
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, Kontakt aufgenommen, um eine
juristisch einwandfreie Formulierung in dieser Angelegenheit zu finden.
Als Resultat hat nun der Verein/die Organisation/etc. der Stadtgemeinde Innsbruck das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung, welche auch das Veranstalterrisiko umfassen muss, nicht
(nur) nachzuweisen, sondern jetzt (mit Unterschrift) zu bestätigen.
Durch diese Abkehr vom Nachweis und Hinwendung zu einer generellen Bestätigung ist das Referat Kinder- und Jugendförderung nicht
mehr verpflichtet, das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu prüfen, da der externe Veranstalter schon durch seine
Unterschrift auf der schriftlichen Vereinbarung die ausreichende Deckungssumme im Rahmen der Betriebshaftpflicht bestätigen muss. Das
Referat Kinder- und Jugendförderung hat aber trotzdem jederzeit die
Möglichkeit (insbesondere bei begründeten Bedenken) den Nachweis
einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung zu verlangen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die zuständige Referentin, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung bereits nachgekommen wurde und
erklärte zudem, dass der Wortlaut bezüglich Versicherungsnachweis im
Vereinbarungsformular umgehend laut der Empfehlung der Kontrollabteilung bzw. dem Vorschlag des Amtes für Präsidialangelegenheiten
abgeändert worden wäre, da das Referat den Versand der Formulare
für den Sommer bereits in verbesserter Fassung vornehmen wollte.
Vergabe der medialen
Begleitung

Die mediale Begleitung der Ferienzüge erfolgt im Rahmen einer
Medienkooperation, wofür im Vorfeld diverse Printmedien zur Abgabe
eines Jahresoffertes eingeladen werden. Von den im Zusammenhang
mit den Ferienzugveranstaltungen 2011 eingeholten drei Angeboten
hatte jedoch nicht der Billigstbieter den Zuschlag erhalten. Laut Auskunft der Referatsleiterin habe sich das letztlich beauftragte Unternehmen als Bestbieter herausgestellt.
Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der Transparenz künftig in jenen Fällen, in denen nicht das preislich niedrigste Angebot ausgewählt
wird, die dafür maßgeblichen Gründe in geeigneter Weise zu dokumentieren.

Bustransfers

Im Programmangebot des Ferienzuges befinden sich auch eine Reihe
von Tagesausflügen. Die hiefür notwendigen Busfahrten werden i.d.R.
vom Referat Kinder- und Jugendförderung organisiert, wobei im Rahmen der geprüften Ferienzüge aufgefallen ist, dass immer dasselbe
(private) Busunternehmen mit den Transfers beauftragt worden ist. Nur
für den Sommerferienzug 2012 lag ein Vergleichsoffert eines zweiten
(öffentlichen) Busunternehmens vor, das unberücksichtigt geblieben ist,
zumal es nicht vollständig war.
Wenn auch die Referatsleiterin einwandte, dass die Busse gewisse
Mindeststandards (wie bspw. WC) aufweisen müssten, empfahl die
Kontrollabteilung im Hinblick auf die Vielzahl privater Busanbieter dennoch, künftig für die bei den Ferienzugprogrammen geplanten Busfahrten mindestens drei Vergleichsofferte einzuholen.

Zl. KA-10733/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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