Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.119
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-11510/2012
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
IV. QUARTAL 2012
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2012, eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 11.04.2013 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 06.02.2013.2012, Zl. KA11510/2012, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die
Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Nachweis über
vereinbartes Kostenpauschale
Im Rahmen der lfd. Gebarungskontrolle wurde die Auszahlung von
Sachkosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit den Vorbereitungen anlässlich der Ausstellung „20 Jahre Andechsgalerie“ geprüft.
Es handelte sich dabei um eine von einem Kurator der Ausstellung
übermittelte Abrechnung eines mit dem Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum vereinbarten Pauschalbetrages für eine Recherchereise nach
Wien (Auto) über € 1.000,00 sowie die Abgeltung für Bür oaufwand in
Höhe von € 600,00. Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung bezüglich
etwaiger schriftlicher Aufzeichnungen betreffend die vereinbarten Pauschalbeträge sowie einer Aufstellung über die verrechneten Kosten
erklärte der Referent des Stadtarchivs/Stadtmuseums, dass der in Rede stehende Betrag mündlich vereinbart worden sei.
Zl. KA-11510/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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