Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25042013.pdf
- S.121
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oder sonst wie darüber verfügen und sie müsse es auf Verlangen der
Stadt Innsbruck retournieren. Nach Dafürhalten der geprüften Dienststelle habe daher kein Zufluss stattgefunden, welcher Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge auslöse. Es sei maximal ein Vorteil aus der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung entstanden, der mit
dem ortsüblichen Preis anzusetzen wäre.
Snacks und Getränke
für städt. Mitarbeiter
Im Zuge der Überprüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend den
Rückersatz vorgestreckter Auslagen anlässlich des Kaufes von Snacks
und eines Getränkes, welche im Rahmen einer Feier von städt. Bediensteten konsumiert worden waren, bemängelte die Kontrollabteilung, dass diese Ausgaben nicht als „Freiwilliger Sozialaufwand“ in der
Postenklasse 59 verbucht worden sind.
In ihrer Stellungnahme teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass künftig
verstärkt auf eine richtige Zuordnung geachtet werde.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Im Zeitraum zwischen 01.10.2012 und 31.12.2012 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an 6 Haftbrieffreigaben teilgenommen. Bei einem
Bauvolumen von € 670.617,08 belief sich die Haftbriefgesamtsumme
auf € 36.781,82.
Relevante Umstände für eine notwendige Inanspruchnahme der Haftungsrücklässe konnten in keiner Begehung festgestellt werden.
4 Vergabekontrollen
Im Verlauf des IV. Quartals 2012 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 3 Vergabevorgänge mit einem Gesamtnettovergabevolumen von rd. € 255.157,62 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwertverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012) angehobenen Subschwellenwerte
wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren mit keiner
der geprüften Vergaben überschritten.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 11.04.2013:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 25.04.2013 zur Kenntnis gebracht.
Zl. KA-11510/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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