Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-26012012.pdf
- S.1
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-1-
sprechenden Grundbuchbeschlusses
fällig ist.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 6 . 1 . 2 0 1 2
1.
4.
Die Fröschl AG & Co KG,
FN 23496 d, räumt der Stadt Innsbruck ob der kaufgegenständlichen
Liegenschaften Grundstück 627/2 und
der veräußerten Teilfläche 1 des
Grundstückes 624/5, das Vorkaufsrecht hinsichtlich aller Veräußerungsarten im Sinne der §§ 1072 ff ABGB
ein.
5.
Veräußerungen bzw. Übertragungen
innerhalb der Fröschl AG & Co KGGruppe lösen den Vorkaufsfall nicht
aus. In diesem Zusammenhang werden als Fröschl AG & Co KG-Gruppe
die juristischen Personen und Personengesellschaften bezeichnet, an denen Mag. Brunhilde Fröschl und/oder
Ing. Franz Fröschl und/oder Ing. Eduard Fröschl und/oder deren Kinder direkt oder indirekt mit zumindest 50 %
- sowie die Mitglieder der Familie Fröschl persönlich - beteiligt sind.
6.
Veräußerungen bzw. Übertragungen
bei Finanzierungen lösen den Vorkaufsfall nicht aus, sofern eine Leasinggesellschaft mit Sitz in Österreich
als Leasinggeberin eines Mitglieds
der Fröschl AG & Co KG-Gruppe (juristische Personen oder Mitglied der
Familie Fröschl im Sinne obiger Definition) auftritt und die Leasingnehmerin (Mitglied der Fröschl AG & Co KGGruppe) nach Auslaufen des Leasingvertrages bzw. eines allenfalls im
Leasingvertrag vereinbarten Kündigungsverzichtes zum Erwerb der Liegenschaft berechtigt ist.
I-RA 19/2011
Grundstück 627/2, vorgetragen
in EZ 1080, Grundbuch 81102
Amras, Baurecht Krenn Asphaltund Bauunternehmung GesmbH;
Grundstück 624/5, vorgetragen
in EZ 199, Grundbuch 81102 Amras, Mietfläche Krenn Asphaltund Bauunternehmung GesmbH;
Grundstück 628/7, vorgetragen
in EZ 993, Grundbuch 81102 Amras, Baurecht Krenn Asphaltund Bauunternehmung GesmbH
Mehrheitsbeschluss Punkte 5. und 6 (bei
Stimmenthaltung Liberales Innsbruck;
1 Stimme, gegen SPÖ; 8 Stimmen):
Beschluss Punkte 1. bis 4. und 7. (bei
Stimmenthaltung Liberales Innsbruck;
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 20.12.2011:
1.
Dem mit der Fröschl AG & Co KG abzuschließenden Kaufvertrag werden
die Vermessungsergebnisse laut Teilungsplan des Büros Vermessung
Dipl.-Ing. Heinz Ebenbichler, ausgefertigt am 4.10.2011,
Zl. I 13305/2011, zugrunde gelegt.
Demnach hat das Grundstück 627/2
eine Fläche von 5.398 m2 und die
kaufgegenständliche Teilfläche 1 aus
Grundstück 624/5 eine Fläche von
2.894 m2.
2.
Für das Grundstück 627/2 sowie für
die Teilfläche 1 des Grundstückes 624/5 errechnet sich ein in der
nicht öffentlichen Sitzung zu referierender Kaufpreis.
3.
Der Kaufpreis ist in zwei gleichen Raten zur Zahlung fällig, wobei die erste
Rate binnen drei Wochen nach allseitiger beglaubigter Unterfertigung des
Kaufvertrages und die zweite Rate
binnen drei Wochen nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes und Zustellung des ent-
Der Vorkaufsfall wird diesfalls weder
bei der Veräußerung der Liegenschaften an die Leasinggesellschaft noch
bei der späteren Eigentumsübertragung an die Leasingnehmerin (Mitglied der Fröschl AG & Co KGGruppe) ausgelöst.
7.
Die Stadt Innsbruck räumt einer Firma
bzw. einem Mitglied der Fröschl AG &
Co KG-Gruppe das Vormietrecht an
Grundstück 628/7 (derzeit Baurecht
Firma Nino de Martiis Immobilien
GesmbH), KG Amras, für alle Vermie-