Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-26012012.pdf
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tungen und Verpachtungen ein, wobei
eine Vermietung bis längstens
28.1.2073 erfolgt und die Vormietrechte mit diesem Termin erlöschen.
2.
Bezeichnung "Kirchgasse - Straßenumbau - Wohnbau Weinberg
Grundstück 620/9, Vorabzug" dargestellte Teilfläche von zirca 130 m2 zur
Verbreiterung der Kirchgasse. Das
genaue Flächenausmaß ergibt sich
aus der nach Fertigstellung der Straßenbauarbeiten durchzuführenden
Schlussvermessung.
I-RA 267/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen Grundstückes 628/6, KG Amras (JosefMayr-Nusser-Weg), mit einer
Fläche von 2.969 m2 an Götsch
Eva Maria
2.
Die Straßengrundabtretung erfogt unentgeltlich.
3.
Leonhard Waldner, geboren am
1.5.1962, räumt der Stadt Innsbruck
auf Grundstück 620/1 (und dem neu
zu bildenden Grundstück 620/10) in
EZ 90013, GB 81121 Mühlau, der
Stadt Innsbruck und deren Rechtsnachfolger in Vertretung der Allgemeinheit auf dem im Norden des
Grundstückes 620/1 befindlichen und
im Lageplan der Stadt Innsbruck dargestellten Servitutsweg die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens mit
nicht motorisiertem Verkehr ein. Diese Dienstbarkeitseinräumung wird
grundbücherlich sichergestellt.
4.
Leonhard Wallner, geboren am
1.5.1962, verpflichtet sich für sich und
seine Rechtsnachfolger zur Gestaltung und Erhaltung der Böschung
samt deren Bepflanzung auf dem
Grundstück 620/1 (und dem neu zu
bildenden Grundstück 620/10) in
EZ 90013, GB 81121 Mühlau. Diese
Verpflichtung wird in Form einer Reallast grundbücherlich sichergestellt.
5.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Erstellung des Übereignungsvertrages, die Einholung aller erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und
die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und trägt alle damit verbundenen öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren,
insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr und die
Kosten der Beglaubigung.
6.
Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
diese für sich in Anspruch nimmt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
1.
Die Stadt Innsbruck verkauft an Eva
Maria Götsch das Grundstück 628/6,
KG 81102 Amras zu einem in der
nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Preis. Das Grundstück 628/6
weist eine Fläche von 2.969 m2.
2.
Sämtliche mit diesem Rechtsgeschäft
verbundenen Kosten, Abgaben und
Gebühren trägt zur Gänze die Käuferin bzw. hat diese sämtliche Kosten
der Stadt Innsbruck voll umfänglich zu
ersetzen. Die Kosten einer allfälligen
rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung trägt jeder Vertragspartner
selbst.
3.
3.
Ein grundbücherlich sicherzustellendes Vorkaufsrecht soll zu Gunsten
der Stadt Innsbruck eingeräumt werden.
I-RA 658/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb einer Teilfläche von zirka
130 m² aus Grundstück 620/1,
vorgetragen in EZ 90013, Grundbuch 81121 Mühlau, von Waldner
Leonhard zur Verbreiterung der
Kirchgasse
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.1.2012:
1.
Die Stadt Innsbruck erwirbt von Leonhard Waldner, geboren am
1.5.1962, die im Lageplan der Stadt
Innsbruck vom 21.12.2011 mit der