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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-26012012.pdf

- S.3

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Ausgaben dieses Jahres – 2012
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7.

Die Stadt Innsbruck schließt mit Leonhard Waldner, geboren am
1.5.1962, und der Firma Weinberg
Bauträger & Consulting GesmbH,
FN 40487 s, einen Bauherrenvertrag
ab, in welchem die Abwicklung der
Straßenbaumaßnahmen, insbesondere Planung und Vergabe, Ausführung
und Kostentragung, geregelt werden.

tung und Wirtschaft, beauftragt, das Projekt im Sinne der obigen Ausführungen
weiter zu entwickeln und nach Vorliegen
eines gültigen Bebauungsplanes einen aktualisierten Bericht, der konkretere Aussagen und Kalkulationen ermöglicht, zur Beschlussfassung durch den Stadtsenat vorzulegen.
6.

4.

IV 11027/2011
Univ. Prof. Dr. Schumacher Hubertus, Fassaden- und Dachsanierung Kaiserjägerstraße 18,
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003 gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Gebäudes Kaiserjägerstraße Nr. 18, Univ. Prof. Dr. Hubertus
Schuhmacher, für die Sanierungsmaßnahmen für Fassade und Dach, einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 29.080,--.
Die Auszahlung der Förderungsbeträge
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
5.

IV 5934/2011
Sozialpastorales Zentrum
St. Paulus, Neugestaltung und
Sanierung, Konzept

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Die Stadt Innsbruck steht dem vorgeschlagenen Projekt "Sozialpastorales
Zentrum St. Paulus - NEU", welches nach
heutigem Stand einen Investitionsbeitrag
von rund € 2,5 Mio seitens der Stadt Innsbruck erfordert, grundsätzlich wohlwollend
gegenüber und unterstützt die Projektbetreiber bei der weiteren Konkretisierung
und Umsetzung des Projektes.
Dazu werden die Mag.-Abt. III, Stadtplanung und die Mag.-Abt. IV, Finanzverwal-

IV 11929/2011
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein von der WEG Kajetan-Sweth-Straße 26 bis 54,
vertreten durch die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH
(IISG), aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen für die
Fassadensanierung am Wohnhausobjekt Kajetan-SwethStraße 54

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Wohnhaussanierungsdarlehens im Sinne
des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) 1991 über € 2 Mio, Zinssatz
0,40 %-Punkte über dem Sechs-MonatsEURIBOR oder 0,50 %-Punkte über der
Sekundärmarktrendite "Emittenten Gesamt" (der jeweils niedrigere Zinssatz gilt),
ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf Jahre, Rückzahlung in
24 Halbjahresraten) den die WEG Kajetan-Sweth-Straße Nrn. 26 - 54 vertreten
durch die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) bei der Tiroler Sparkasse
Bankaktiengesellschaft zur Finanzierung
der Fassadensanierung am Objekt Kajetan-Sweth-Straße Nr. 54 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung
abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zu unterzeichnen.