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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-26012012.pdf

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7.

IV 11930/2011
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum zweiten Bauabschnitt des Neubauprojektes
Premstraße (Haus Nrn. 21, 23
und 25) aufzunehmendes Ergänzungsdarlehen zum Wohnbauförderungsdarlehen

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):

8.

Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) zum nachträglichen Lifteinbau in den Objekten Defreggerstraße 31 und 33 aufzunehmende
Wohnhaussanierungsdarlehen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Ausfallsbürgschaft nach
§ 1356 ABGB für die Rückzahlung eines Wohnhaussanierungsdarlehens
über € 152.979,--, Zinssatz 0,45 %Punkte über den Sechs-MonatsEURIBOR (mit Zinssatzobergrenze
nach § 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz {TWFG} 1991 in der geltenden
Fassung) ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf Jahre, in 24 Halbjahresraten, den die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG
zur Finanzierung des Lifteinbaus im
Haus Defreggerstraße Nr. 31 aufnimmt.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Ausfallsbürgschaft nach
§ 1356 ABGB für die Rückzahlung
eines Wohnhaussanierungsdarlehens
über € 152.979,--, Zinssatz 0,45 %Punkte über dem Sechs-MonatsEURIBOR (mit Zinsobergrenze nach
§ 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz
{TWFG} 1991 in der geltenden Fassung) ohne Rundung mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit zwölf Jahre,
Rückzahlung in 24 Halbjahresraten,
den die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo
Tirol Bank AG zur Finanzierung des
Lifteinbaus im Haus Defreggerstraße
Nr. 33 aufnimmt.

Antrag des Stadtsenates vom 18.1.2012:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die erweiterte Ausfallsbürgschaft nach
§ 1356 ABGB für die Rückzahlung eines
Ergänzungsdarlehens nach den Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) 1991 über
€ 3.085.775,--, Zinssatz 0,49 %-Punkte
über den Sechs-Monats-EURIBOR oder
0,50 %-Punkte über der Sekundärmarktrendite "Emittenten Gesamt" (der jeweils
niedrigere Zinssatz gilt), ohne Rundung
mit halbjährlicher Anpassung, Laufzeit
25 Jahre, Rückzahlung in
50 Halbjahresraten, den die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) bei der
Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft
zur Finanzierung des zweiten Bauabschnittes des Neubauprojektes Premstraße Nrn. 21, 23 und 25, aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Haftungserklärung
abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zu unterzeichnen.

IV 11931/2011

Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bankaktiengesellschaft zu unterzeichnen.