Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-26012012.pdf
- S.6
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14.
KA 11069/2011
Bericht über die stichprobenartige Prüfung des Sondervermögens der ehemaligen KUF
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
15.
wird zugestimmt.
17.
I-Präs. 556e/2011
Entwurf einer Geschäftsordnung
des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates
der Landeshauptstadt Innsbruck,
1. Fassung, Stand 7.12.2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom
24.1.2012:
Vorliegender Entwurf einer Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, 1. Fassung,
Stand 7.12.2011, wird angenommen.
Der Empfehlung des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses vom
24.1.2012,
an den Gemeinderat der nächsten Funktionsperiode, eine redigierte Fassung (insbesondere neue Durchnummerierung) der
vorliegenden Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des
Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck bestätigend zu beschließen,
wird zugestimmt.
16.
Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird, zu beschließen,
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird
Beschluss (einstimmig):
Der Empfehlung des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses vom
24.1.2012,
an den Gemeinderat der nächsten Funktionsperiode, den vorliegenden Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck
vom 15.12.2011, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt
werden, geändert wird
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom
26.1.2012:
Beiliegender Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck vom 15.12.2011, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt werden, geändert wird, wird angenommen.
18.
III 10756/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B7, Reichenau, Bereich
zwischen Kravoglstraße und
Klappholzstraße (teilweise als
Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE - B6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B7, Reichenau, Bereich zwischen Kravoglstraße und
Klappholzstraße (teilweise als Änderung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE
- B6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.