Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
2.
I-Präs 535e/2011
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung über das
Verhalten in den städtischen
Freizeitanlagen geändert wird,
betreffend die Strafbestimmung
in § 13 im aufsichtsbehördlichen
Genehmigungsverfahren
G R - S i t z u n g
2 9 . 3 . 2 0 1 2
1.
Anträge des Stadtteilausschusses Arzl vom 28.2.2012
1.1
I-OEF 35/2012
Beschluss (einstimmig):
Änderung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975
Änderung der Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt
werden
Antrag des Stadtsenates vom 28.3.2012:
Beschluss zu Punkt 1. (einstimmig):
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Verordnung über das Verhalten
in den städtischen Freizeitanlagen geändert wird, wird beschlossen.
3.
Stadtgemeinde Innsbruck, Einlösung von Straßengrund für den
Ausbau der Gerhild-DiesnerStraße, zivilrechtliche Einigung
mit Painer Josef und WAT Bauträger GesmbH
Antrag des Stadtteilausschusses Arzl vom
28.2.2012:
1.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen,
einen Vorschlag für eine Neufassung
des § 2 des Innsbrucker Stadtrechtes
auszuarbeiten, in dem auch die
zwanzig Stadtteile Berücksichtigung
finden und diesen dem Landesgesetzgeber übermitteln.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.3.2012:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
und übernimmt für den Ausbau der
Gerhild-Diesner-Straße von Josef
Painer das Grundstück 1218, Grundbuch Arzl im Ausmaß von 1.709 m2,
das Grundstück 1217, Grundbuch
Arzl im Ausmaß von 284 m2 und
Grundstück 1366/3, Grundbuch Arzl
eine Teilfläche von 266 m2, insgesamt
somit (vorbehaltlich Schlussvermessung) 2.259 m2.
2.
Der Kaufpreis wird in nicht öffentlicher
Sitzung referiert.
3.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
und übernimmt für den Ausbau der
Gerhild-Diesner-Straße von der WAT
Bauträger GesmbH aus Grundstück 1366/2, Grundbuch Arzl eine
Teilfläche von 489 m2 und aus
Grundstück 1366/1, Grundbuch Arzl,
eine Teilfläche von 629 m2, insgesamt
somit (vorbehaltlich Schlussvermessung) 1.118 m2.
4.
Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Mehrheitsbeschluss zu Punkt 2. (gegen
SPÖ, RUDI und FREIHEITLICH UND
FREI; 11 Stimmen):
Antrag des Stadtteilausschusses Arzl vom
28.2.2012::
2.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen:
§ 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck vom 15.12.2011 und vom
26.1.2012 wird im § 2 Abs. 2 bis 7
dahingehend abgeändert, dass weniger restriktive Quoren eine Wahl eines Stadtteilausschusses realistischerweise ermöglichen.
GR-Sitzung 29.3.2012
I-Präs 467e/2011