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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.7

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24.

Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich
"Sport"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Sportausschusses werden für den Bereich "Sport"
gemäß Beilage genehmigt.
25.

Verkehrsmaßnahmen

25.6

II-SV 1419/2011
Resselstraße Nr. 18, Verordnung
eines Gehbehindertenparkplatzes

schluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.

III 10738/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B37, Arzl, Bereich östlich Kreuzgasse und nördlich
Fuchsrain, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, 2. Entwurf

Mehrheitsbeschluss (gegen
GR Praxmarer; 1 Stimme):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Punkt 6. der Anlage genehmigt.

Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
26.

III 2668/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B18, Höttinger
Au, Bereich Tiergartenstraße
Nr. 102, Gp. 1794/1, KG Hötting,
(als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA - B2),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B18, Höttinger Au,
Bereich Tiergartenstraße Nr. 102,
Gp. 1794/1, KG Hötting (als Änderung des
Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA B2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der BeGR-Sitzung 29.3.2012

Antrag des Bauausschusses vom
29.3.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B37, Arzl, Bereich
östlich Kreuzgasse und nördlich Fuchsrain, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, 2.
Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
28.

III 2670/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr.
AM - Ö30, Amras, Bereich westlich Amraser-See-Straße Nr. 56c,
Grünzug Amras - Pradl - Reichenau (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002), gemäß § 32
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungs-konzeptes (ÖROKO) Nr.
AM - Ö30, Amras, Bereich westlich Amraser-See-Straße Nr. 56c, Grünzug Amras Pradl - Re-chenau (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖRO-