Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.27
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Zl. KA-11324/2011
BERICHT ÜBER DIE BELEGKONTROLLEN
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
IV. QUARTAL 2011
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2011, eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 20.03.2012 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 15.02.2012, Zl. KA-11324/2011,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Der
gegenständliche Quartalsbericht wurde zudem um die Ergebnisse aus
den durchgeführten Baustellenkontrollen erweitert. Im Rahmen der
Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz
von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Transparente Angabe
des Verwendungszweckes
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der stichprobenartigen lfd. Belegkontrolle im IV. Quartal 2011 u.a. eine – aus dem Buchungsstoff der
städt. Buchhaltung – willkürlich heraus gegriffene Auszahlungsanordnung vom 22.09.2011 überprüft. Die der Auszahlungsanordnung zugrunde liegende Faktura war an eine amtsf. Stadträtin gerichtet und
betraf die Bestellung und Verrechnung von 3 VIP-Karten für die Pink
Ribbon Charity Night 2011.
Die Prüfung des Beleges ergab in formaler Hinsicht und im Hinblick auf
die haushaltsrechtliche Verarbeitung keinen Grund für eine Beanstandung. Allerdings war in den der Kontrollabteilung vorliegenden Unterlagen kein Hinweis auf die Empfänger der VIP-Karten bzw. die Teilnehmer an dieser Veranstaltung enthalten. Die Kontrollabteilung ersuchte
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Zl. KA-11324/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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