Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.40
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Zl. KA-00200/2012
BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP-EINSCHAU 2011
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2011 vom 22.02.2012 eingehend behandelt und erstattet dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 22.02.2012, Zl. KA-00200/2012, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den
Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfgegenstand
1
Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen Berichten durchgeführt, die im Jahr 2011 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und
in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im Gemeinderat behandelt worden sind. Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen Follow up – Einschau 2010 wieder aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft
zu entsprechen. Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch Beschlüsse des
gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des Gemeinderates verstärkt/ergänzt
wurden, ist auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft worden. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Tz 14 verwiesen.
2
Wie erstmalig anlässlich der Follow up – Einschau 2008 praktiziert, enthält die aktuelle Follow up – Prüfung auch jene Empfehlungen, welche von der Kontrollabteilung
anlässlich der im Jahr 2011 durchgeführten Prüfungen von Unternehmungen und
sonstigen Rechtsträgern, die auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des IStR
der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind.
2 Vorgangsweise
3
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen Dienststellen bzw. die Geschäftsführer der betroffenen Unternehmungen und sonstigen Rechtsträger mit dem Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene Veranlassungen auf direktem Wege zu berichten und diese durch geeignete Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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