Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.41

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Von den geprüften Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse tangieren und daher
eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen würden. Die Kontrollabteilung bemerkt, dass in diesem Zusammenhang keine
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die einer besonderen
Berichtsbehandlung bedurft hätten.
4

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für
Frauen und Männer gelten.

5

Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2011 die Nutzung von Skontoangeboten, die
periodengerechte und ordnungsgemäße budgetäre Abrechnung sowie die im Zuge
der Beanspruchung von Verfügungsmitteln vollständige Angabe des Empfängerkreises und des Verwendungszwecks betrafen, wurden in dieser Einschau grundsätzlich
nicht weiterverfolgt. Auf diese Umstände wird im Rahmen der routinemäßigen Belegkontrollen seitens der Kontrollabteilung laufend besonderes Augenmerk gelegt.

6

Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten
nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei
sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass in diesem
Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.

7

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.

8

Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am
29.05.2002 (anlässlich der Behandlung des Follow up – Berichtes 2000/2001) den
Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom
Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der Kontrollabteilung hierzu) sind
dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes vom Gemeinderat in gleicher
Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen wurden.

3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2010
9

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2010
vom 24.02.2011, Zl. KA-00295/2011. Nach Vorberatung im gemeinderätlichen Kontrollausschuss am 15.03.2011 nahm der Gemeinderat den Bericht über die Follow up
– Einschau 2010 in seiner Sitzung vom 24.03.2011 vollinhaltlich zur Kenntnis.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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