Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.44

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Fachwissen im Baufeld zu erhalten. Seitens der WLV wurde entgegnet, dass Fremdvergaben sich auch nach den finanziellen Mitteln richten müssten und die Gebietsbauleitung noch 67 weitere Gemeinden zu betreuen hätte. Eine Bindung von mehr als
einem Drittel des Jahresbudgets in nur einem Baufeld wäre deshalb unverantwortlich.
Bezüglich der finanziellen Mittel verwies die Kontrollabteilung auf die in der Stellungnahme der Abteilungsleitung der MA III genannte Möglichkeit der Vorfinanzierung
durch die Stadtgemeinde Innsbruck. Weiters sollten lt. Stellungnahme der Abteilungsleitung Bauwerke dieser Art und Dimension zwecks Kostenreduktion ausgeschrieben
und vergeben werden.
Da bei den Vorarbeiten zur Realisierung der zweiten Baustufe unter denselben Voraussetzungen gearbeitet wird, erschien eine Kostenüberschreitung als sehr wahrscheinlich. Gemäß Niederschrift der Projektgenehmigung vom Mai 1998 sollten die
technischen Maßnahmen einer (Zwischen-)Kollaudierung zugeführt und bei dieser
Gelegenheit über die Realisierung der zweiten Baustufe befunden werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2007 teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, dass eine Kollaudierung noch nicht stattgefunden habe, jedoch werde die
WLV auf die Durchführung der (Zwischen-)Kollaudierung hingewiesen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2008 wurde darüber informiert, dass die ministerielle Kollaudierung im September 2008 durchgeführt worden war. Dabei wurde hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise bei der oberen Baustufe festgelegt, dass die
Arbeiten, nach entsprechenden Ausschreibungen durch die WLV, von Fremdfirmen
durchgeführt werden sollten.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2009 wurde ausgeführt, dass an der
vereinbarten Vorgangsweise festgehalten werde. Die forst-, naturschutz- und wasserrechtlichen Genehmigungen waren noch ausständig, mit einem Baubeginn könnte
daher erst im Jahr 2011 gerechnet werden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2010 wurde seitens des Amtes für Landund Forstwirtschaft berichtet, dass die behördlichen Genehmigungen für die Baustufe
II noch nicht vorliegen würden. Die Verhandlungen hatten sich wegen noch fehlender
Zustimmungen seitens privater Waldbesitzer, über deren Grundstücke die Baustelle
erschlossen werde, verzögert. Mit der Zustimmung der Waldbesitzer war im Laufe
des Frühjahres 2011 gerechnet worden. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass unter
der Voraussetzung des Vorliegens sämtlicher notwendiger Genehmigungen bis
Herbst 2011, ein Baubeginn im Jahr 2012 möglich wäre. An der vorgesehenen Abwicklung des Projektes mittels Ausschreibung würde festgehalten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 konnte das Amt für Land- und Forstwirtschaft über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den privaten Grundeigentümern berichten. Mit der Erledigung der wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werde bis Frühjahr 2013 gerechnet, sodass im Jahr
2013 mit dem Bau begonnen werden könnte.
An der Ausschreibung der Bauleistungen sowie der Bauwerkherstellung durch Firmen
des reglementierten Gewerbes werde weiterhin festgehalten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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