Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.52
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hindertengerechte Ausführung beider Häuser. Der fehlende Wärmeschutz schlägt
sich naturgemäß auf die Heizkosten nieder.
Zusammenfassend bemerkte die Kontrollabteilung, dass von politischer Seite über
die Frage „Wie geht’s weiter?“ zu entscheiden sein wird. Laut Stellungnahme der
IISG wurden mit Schreiben vom 06.11.2009 ein Bericht über den baulichen Zustand
sowie ein Vorschlag über Teilabbruch und Neubau an die MA IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, übermittelt. Bezüglich der weiteren Vorgangsweise war jedoch die Entscheidung noch offen.
In ihrer Stellungnahme zum Follow up 2010 verwies die MA IV zu diesem Thema
wiederholend auf das bereits zitierte Schreiben der IISG vom 06.11.2009 und bekräftigte, dass eine diesbezügliche politische Entscheidung noch offen wäre.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2011 teilte die MA IV mit, dass eine
politische Entscheidung weiterhin ausstehe, das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft die gegenständliche Problematik jedoch erneut an die Frau Bürgermeisterin
herantragen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zusammenhang mit der Verifizierung und monetären Bewertung des Grundstücksbestandes hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die den Heimen Westendorf zuordenbaren Grundstücke und baulichen Anlagen in den von einem Wirtschaftstreuhänder aufgestellten Jahresabschlüssen nicht erfasst sind.
In der Vermögensrechnung der Stadt Innsbruck war der städt. Besitz in Westendorf
für das Jahr 2008 mit einem Wert von rd. € 825,9 Tsd. ausgewiesen. Die Wertansä tze der verschiedenen Liegenschaften präsentierten sich dabei jedoch uneinheitlich,
wobei bei den im Schenkungsweg erworbenen Liegenschaften die diesen Ansätzen
zugrunde gelegten Parameter mangels verfügbarer Unterlagen nicht eruiert werden
konnten. Parallel dazu verhielt es sich mit den im Anlagenspiegel der Vermögensrechnung 2008 enthaltenen Objektwerten. Auch hier waren keine Grundlagen in Bezug auf die Anschaffungskosten dokumentiert.
Um eine einheitliche Vorgangsweise bei der Werterfassung von Grundstücken und
baulichen Objekten zu gewährleisten, hat die Kontrollabteilung empfohlen, entsprechende Rahmengrundsätze zu definieren und schriftlich festzulegen.
In der Stellungnahme kündigte die MA IV an, dass sich das Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen mit dem Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung in
Verbindung setzen werde, um einerseits die jeweiligen Zuständigkeiten abzuklären
und andererseits eine Evaluierung im Sinne der Anregung der Kontrollabteilung vorzunehmen.
Die Follow up – Einschau 2010 zu diesem Punkt hat ergeben, dass die von der Kontrollabteilung monierten Rahmengrundsätze seitens der MA IV in Bearbeitung standen.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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