Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.70
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Im Rahmen der Follow up – Prüfung 2011 informierte die ISD darüber, dass der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtigen Geschäfte in der AR-Sitzung vom 16.03.2011 vorberaten und die Änderung durch die
Generalversammlung mit Beschluss vom 27.04.2011 umgesetzt worden wäre. Wie
dem aktualisierten Gesellschaftsvertrag zu entnehmen war, ist nunmehr in § 11 Abs.
18 lit. i eindeutig geregelt, dass der „Abschluss von Bestandverträgen über Liegenschaften“ der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Objekt Dreiheiligenstraße 9 befindet sich das von der ISD betriebene „Sozialzentrum Dreiheiligen“. Für dieses Objekt konnte der Kontrollabteilung von der ISD kein
schriftlicher Mietvertrag vorgelegt werden.
Den für die Jahre 2008 bis 2010 von der IIG & Co KG an die ISD gerichteten Mietzinsvorschreibungen folgend wurde unter dem Titel „Bank“ ein Betrag in Höhe von
mtl. netto € 1.606,30 und unter dem Titel „Instandhaltungskosten“ ein Betrag in Höhe
von mtl. netto € 27,42 verrechnet. Den Vorschreibungen war weiters zu entnehmen,
dass dieser mtl. Mietzins für eine Nutzfläche von 137,10 m² eingehoben wurde. Ein
Vergleich der m²-Preise aller im seinerzeitigen Prüfbericht dargestellten Mietverhältnisse zeigte, dass bezüglich des Sozialzentrums Dreiheiligen unter den dargestellten
Gegebenheiten (Gesamtmietzins inkl. Instandhaltungsbeitrag in Höhe von mtl. netto €
1.633,72 und Fläche von 137,10 m²) der mit Abstand höchste m²-Satz im Ausmaß
von mtl. netto € 11,92 pro m ² zu bezahlen war. Die Kontrollabteilung empfahl zur
Mietzinsvorschreibung für das Sozialzentrum Dreiheiligen, mit der IIG & Co KG einerseits die Rechtmäßigkeit und andererseits die wirtschaftliche Komponente des nach
Einschätzung der Kontrollabteilung überhöhten Mietzinses zu klären. So wäre nach
Ansicht der Kontrollabteilung vordergründig zu prüfen, ob die Mietzinshöhe aus Sicht
der IIG & Co KG rechnerisch richtig ist. Sollte sich bestätigen, dass der in Rechnung
gestellte Mietzins der Höhe nach korrekt ist, wäre nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung mit der IIG & Co KG über die Angemessenheit des Mietzinses zu verhandeln. Der Vollständigkeit halber führte die Kontrollabteilung weiters aus, dass sich
ebenfalls im Objekt Dreiheiligenstraße 9 das von der ISD betriebene Alexihaus befindet. Für diese Einrichtung wurde der ISD den Mietzinsvorschreibungen zufolge ein
m²-Satz (inkl. Instandhaltungsbeitrag) in Höhe von mtl. netto € 2,37 verrechnet.
In der damaligen Stellungnahme sagte die ISD zu, das Problem und die Empfehlung
an die IIG & Co KG heranzutragen. Gleichzeitig merkte die ISD an, dass in diesem
Zusammenhang nicht übersehen werden dürfe, dass – wie im Bericht der Kontrollabteilung ausgeführt – in demselben Objekt von der ISD weitere Räumlichkeiten
(Alexihaus) zu äußerst günstigen Konditionen angemietet werden. Insoweit bestand
nach Einschätzung des Geschäftsführers der ISD die Befürchtung, dass bei einer
Mietzinsdiskussion in Bezug auf das Sozialzentrum Dreiheiligen auch die Frage der
Mietzinshöhe für das Alexihaus miteinbezogen werden könnte, was für die Gesamtsituation eher nicht förderlich wäre. Die Kontrollabteilung konnte in ihren Anmerkungen
zur abgegebenen Stellungnahme den Bedenken des Geschäftsführers hinsichtlich
einer allfälligen Mietzinsdiskussion betreffend das Alexihaus zwar grundsätzlich folgen. Dennoch betonte die Kontrollabteilung, dass ihre Zweifel weniger darin lagen,
dass der Mietzins für das Alexihaus zu gering ist, sondern vielmehr wurde vermutet
(eine Prüfung war mangels eines schriftlich vorliegenden Mietvertrages nicht mög-
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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