Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.81

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-29032012.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
lich des Kamins) nicht aktenkundig ist. Klargestellt wurde in diesem Zusammenhang,
dass im Rahmen der bestehenden Feuerversicherung nur die durch die Stadt Innsbruck errichteten Gebäude samt eventuellem Inventar erfasst sind, nicht aber vom
Pächter errichtete Teile.
Die Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass die aus dem Wasserschaden resultierenden Sanierungsarbeiten und die daraus entstandenen Kosten in Höhe von rd. €
12,9 Tsd. (inkl. USt) auf ein vertragswidriges Verhalten des Pächters bzw. auf dessen
Untätigkeit zurückzuführen sind, weshalb diese Kosten nicht oder nur schwer der seinerzeit ausführenden Installationsfirma angelastet werden können. Es wurde daher
die Prüfung der Frage empfohlen, inwieweit sich die Stadtgemeinde im Regressweg
schadlos halten kann.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren hat das Amt für Land- und Forstwirtschaft die
Ausführungen und die daraus abgeleiteten Folgerungen der Kontrollabteilung bestätigt. Die von der IISG für die Stadt durchgeführten bzw. beauftragten Arbeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung der im Winter 2010/2011 aufgetretenen Schäden
habe das Amt für Land- und Forstwirtschaft bezahlt. Der Hinweis, dass die Schäden
durch Überdruck in der Hauswasserleitung – ausgelöst durch ein schadhaftes Überdruckventil – entstanden seien und die Schadhaftigkeit dieses Ventils dem Pächter
bekannt gewesen wäre, sei dem Amt am 31. August 2011 von der IISG mitgeteilt
worden. Der Pächter sei daraufhin mit Schreiben vom 15. September 2011 zu einer
Stellungnahme aufgefordert worden. Gleichzeitig sei ein Prüfbericht einer befugten
Prüfstelle (z.B. Kaminkehrer) über die Betriebssicherheit der eigenmächtig eingebauten Feststoffheizung eingefordert worden. Eine Reaktion darauf habe es aber nicht
gegeben. Jedenfalls werde der Empfehlung der Kontrollabteilung folgend die Frage
geprüft werden, inwieweit sich die Stadt im Regressweg schadlos halten könne.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 hat die geprüfte Dienststelle mitgeteilt,
dass ein Lokalaugenschein im Beisein des Pächters mit seinem Rechtsvertreter, Mitarbeitern der IIG und dem Vorstand des Amtes für Land- und Forstwirtschaft am
28.11.2011 ergeben habe, dass die vom Pächter angesprochene schon länger
schadhafte Druckreduzierung nicht Auslöser des großen Schadens gewesen sein
könne, da diese auf einer anderen Leitung montiert sei. Ob der Pächter in der Zwischenzeit Unterlagen betreffend die Betriebssicherheit der von ihm eingebauten
Feststoffheizung beigebracht hat, ist in der Stellungnahme unbeantwortet geblieben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

68

Bezüglich eines weiteren vom Pächter reklamierten Schadens (teilweise Ablösung
von Bodenplatten in der Käserei) war zu bemerken, dass dieser Schaden anlässlich
einer Begehung des Technikers der IISG am 11. Mai 2011 noch nicht existent war,
bei der Besichtigung durch die Kontrollabteilung am 03. August 2011 aber entsprechende Beschädigungen der Fliesen im Bereich des Wasserablaufes festzustellen
waren. Da diese offenbar durch Fremdeinwirkung entstanden sind, ist aus Sicht der
Kontrollabteilung eine Behebung im Rahmen der Gewährleistung auszuschließen und
auch nicht möglich. Die Kontrollabteilung vertrat deshalb die Meinung, dass die
schadhaften Teile somit umgehend vom Pächter bzw. auf dessen Kosten zu erneuern
wären, wobei in diesem Zusammenhang auch eine Trocknung des Fußbodenaufbaues zu erfolgen hätte. Die Kontrollabteilung wies mit Nachdruck darauf hin, dass bei

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

42