Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.91
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Aus dem Gesichtspunkt einer periodengerechten Einnahmenerfassung empfahl die
Kontrollabteilung, grundsätzlich auch Bankomatgeldfunde zunächst in die durchlaufende Gebarung aufzunehmen und erst zum Zeitpunkt des endgültigen Zufließens an
die Stadtgemeinde in den Ordentlichen Haushalt umzubuchen.
Diesbezüglich gab die geprüfte Dienststelle bekannt, dass in Umsetzung der
Empfehlung zukünftig Bankomatgeldfunde zuerst in der durchlaufenden Gebarung
gebucht und nach Ablauf der Verfallsfrist in den Ordentlichen Haushalt umgebucht
werden würden.
Eine diesbezügliche Anfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 hat ergeben,
dass seit der Prüfung kein derartiger Fall aufgetreten ist. Es wurde jedoch versichert,
dass in Übereinstimmung mit der Buchhaltung solche Beträge künftighin zuerst unter
der Abgabenart 79 auf die Vp. 0/+365600/015 in die durchlaufende Gebarung gebucht werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung u.a. auch die Kostenart „Sonstige Betriebskosten“ einer Prüfung unterzogen. In dieser Kostengruppe waren Aufwendungen bzw. Ausgaben für Personen- und Gütertransporte, Postdienste, Telekommunikationsdienste und Mietkosten (Hauptmietzins und Betriebskosten-Akonto) enthalten.
Letztere resultierten aus der Vorschreibung der IIG & Co KG lt. Mietvertrag vom
21.01. bzw. 23.02.2004 für die von der Stadt Innsbruck für das Fundbüro angemieteten Räumlichkeiten im Parterre des Objektes Fallmerayerstraße 2. Der diesbezügliche Gesamtmietzins hat in den Prüfungsjahren 2007 bis 2009 jährlich netto rd. € 13,9
Tsd. betragen.
Im Zusammenhang mit den dazugehörigen Betriebskostenabrechnungen hielt die
Kontrollabteilung fest, dass sich aus den darin enthaltenen Ausgaben und den mtl.
Betriebskosten-Vorauszahlungen jeweils ein Fehlbetrag zu Lasten der Stadt Innsbruck ergeben hat. Die Nachzahlungen haben sich brutto auf rd. € 0,9 Tsd. für das
€ Tsd. für das Jahr
Jahr 2007, auf rd. € 1,4 Tsd. für das Jahr 2008 und auf rd. 2,3
2009 belaufen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Nachzahlungen mit den Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen anderer von der Stadt Innsbruck angemieteter Räumlichkeiten
gegenverrechnet werden, waren die eben genannten Ausgaben nicht als Kosten in
der städtischen Kostenrechnung erfasst und dem Produkt Fundservice zugeschlagen
worden. In weiterer Folge blieben diese Kosten auch bei der Ermittlung des Kostenträgererfolges sowie des Gesamtdeckungsgrades unberücksichtigt.
Aus Gründen der Kostenwahrheit und -transparenz sowie im Sinne einer Vollkostenrechnung hat die Kontrollabteilung empfohlen, Überlegungen dahingehend anzustellen, sämtliche Kosten und Erlöse aus Betriebskostenabrechnungen zeitnah in der
Kostenrechnung der Stadt Innsbruck zu erfassen und den entsprechenden Produkten
bzw. Kostenträgern direkt zuzuordnen.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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