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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf

- S.94

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zutreffend waren, empfahl die Kontrollabteilung, den Gesellschaftsvertrag der Mussmann GmbH den aktuellen Gegebenheiten entsprechend zu adaptieren und in diesem Zusammenhang auch die Euro-Anpassungen vorzunehmen.
In ihrer Stellungnahme gab die Mussmann GmbH bekannt, dass eine Novellierung
des Gesellschaftsvertrages mittels Umlaufbeschluss oder bei der nächsten Generalversammlung durchgeführt werde und in diesem Rahmen die Punkte Unternehmensgegenstand, Euro-Anpassung und Standort (aufgrund der damals bevorstehenden
Verlegung in die Richard-Berger-Straße 2) entsprechend geändert werden würden.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2011 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass der Gesellschaftsvertrag den aktuellen Gegebenheiten entsprechend adaptiert
und in der außerordentlichen Generalversammlung vom 01.06.2011 beschlossen
worden ist. Als Nachweis wurde eine Kopie des betreffenden Protokolls beigebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Zusammenhang mit der in die Obliegenheit der Generalversammlung fallenden
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2009 sowie der Entlastung des Geschäftsführers hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass in der am 25.05.2010 abgehaltenen Generalversammlung der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 zwar
erläutert worden ist, die erforderlichen Beschlüsse über dessen Genehmigung und
die Entlastung der Geschäftsführung jedoch nicht gefasst worden sind.
Nachdem dies auch betreffend den Jahresabschluss 2008 verabsäumt worden ist,
empfahl die Kontrollabteilung, auf die formale Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung bedacht zu sein.
Im Anhörungsverfahren kündigte die Mussmann GmbH die Vorlage der erforderlichen
Beschlüsse zur Genehmigung und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr
2010 bei der Generalversammlung im Mai 2011 an.
Als Feedback zur Follow up – Einschau 2011 wurde der Kontrollabteilung berichtet,
dass in Ergänzung zu den bereits bisher formulierten Beschlussanträgen betreffend
die Genehmigung der jeweiligen Jahresabschlüsse und Entlastungen der Geschäftsführung, in der Generalversammlung vom 01.06.2011 die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und die Entlastung des Geschäftsführers auch entsprechend protokolliert worden ist. Das entsprechende Protokoll wurde der Kontrollabteilung in Kopie
übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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