Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-29032012.pdf
- S.95
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7.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung und Jahresrechnung 2009
der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.
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Die Kontrollabteilung führte eine Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der
Jahresrechnung 2009 der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. (TFG) durch.
Der Bericht, Zl. KA-11795/2010, wurde mit Datum 28.12.2010 fertig gestellt. Nach
Durchführung des Anhörungsverfahrens verblieb eine ausgesprochene Empfehlung
aus diesem Bericht als noch nicht gänzlich erledigt, welche Gegenstand der diesjährigen Follow up – Prüfung war:
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Die TFG beanspruchte im Jahr 1992 zur Finanzierung des damaligen Umbaues des
Osttraktes des Verwaltungsgebäudes einen Tilgungskredit bei einer Bank in der ursprünglichen Höhe von ATS 30.000.000,00 (€ 2.180.185,03). Die Rückführung dieser
Ausleihung ist gemäß Kreditvertrag in 50 halbjährlichen Pauschalraten vorgesehen.
Als Kreditende ergibt sich der 31.12.2017. Die Konditionierung des Kredites richtet
sich nach der Entwicklung der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen (SMR
Bund) zuzüglich eines Aufschlages. Die Zinsanpassung erfolgt halbjährlich, wobei eine Auf- bzw. Abrundung auf volle 1/8 Prozent vereinbart ist. Zum Bilanzstichtag
31.12.2009 haftete diese Kreditverbindlichkeit mit einem Betrag von € 974.719,47 zur
Rückzahlung aus.
Die Kontrollabteilung nahm eine Verifizierung der halbjährlich durchgeführten Zinsabschlüsse vor und überprüfte dabei insbesondere, ob die zur Verrechnung gelangten
Sollzinssätze mit den diesbezüglichen Bestimmungen des Kreditvertrages korrespondierten. Als Ergebnis dieser Prüfung hielt die Kontrollabteilung fest, dass die kreditführende Bank offenbar seit dem Zinsabschluss per 31.12.2007 die sich aus der
Konditionsvereinbarung SMR Bund zzgl. Aufschlag ergebenden Zinssätze standardmäßig aufrundete und die vertraglich vorgesehene (kaufmännische) Auf- bzw. Abrundung seit diesem Zeitpunkt nicht (mehr) zur Anwendung gelangte. In der Zeit vor dem
31.12.2007 wurde die vertragliche Auf- bzw. Abrundung anstandslos berücksichtigt.
Unter diesem Blickwinkel waren die Zinsabschlüsse per 31.12.2007, 31.12.2008,
31.12.2009 und 30.06.2010 insofern zu beanstanden, als der TFG durch die beschriebene – wohl standardmäßig durchgeführte – Aufrundung des Zinssatzes auf
das nächste 1/8 Prozent zu hohe Sollzinsen in Rechnung gestellt worden sind. Die
Kontrollabteilung ermittelte bezüglich dieser Zinsabschlüsse eine Zinsdifferenz zu
Lasten der TFG in Höhe von ca. 2,8 Tsd. Ebenfalls von der Kontrollabteilung zu beanstanden war der Zinsabschluss per 30.06.1998. Hier konnte der von der Bank zur
Verrechnung gebrachte Zinssatz von der Kontrollabteilung in seiner Höhe nicht nachvollzogen werden. Auf Basis der Bestimmungen des Kreditvertrages wäre der korrekte Zinssatz im Vergleich zum tatsächlich verrechneten Zinssatz um 0,375 % niedriger
gewesen. In diesem Zusammenhang wurde von der TFG nach den Berechnungen
der Kontrollabteilung ein um € 3,6 Tsd. zu hoher Zinsbetrag bezahlt.
Für die zum damaligen Prüfungszeitpunkt laufende Zinsperiode (2. Halbjahr 2010
bzw. Zinsanpassung per 01.07.2010) führte das Kreditinstitut aufgrund der vorgenommenen Aufrundung ebenfalls einen nach Einschätzung der Kontrollabteilung zu
hohen Zinssatz. Bei Vollzug der im Kreditvertrag fixierten Zinsanpassungsklausel hätte sich durch die kaufmännische Achtelrundung ein um 0,125 % niedrigerer Zinssatz
ergeben. Bezogen auf die Kreditrestlaufzeit bis 31.12.2017 hätte sich dieser zu hohe
Zinssatz rechnerisch mit einer Zinsdifferenz in Höhe von ca. € 5,5 Tsd. zu Lasten der
TFG ausgewirkt.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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