Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.38
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des Präsidiums auch für befangen
erklären hätten müssen.
wenn man ein solches Vorgehen an den
Tag legt. (Beifall)
Ich habe es noch im Ohr, wie man mir
Befangenheit unterstellt hat, weil sich mein
Lebensgefährte ehrenamtlich in einer
Bürgerinitiative engagiert. Bei solchen
Fragen handelt es sich plötzlich um keine
Befangenheit mehr.
Bgm.in Zach: Man sieht, dass Grund und
Boden, mehr oder weniger Vermögen,
etwas ist, das im Prinzip alle betrifft. Dies
aber umso mehr, wenn man davon
persönlich betroffen ist. Jeder besitzt
etwas, das er sein Eigentum nennt und
wenn dann in irgendeiner Form eingegriffen wird, berührt das jeden persönlich.
Daher bitte ich, jetzt nicht mit dem Finger
auf die Überbringerin der Botschaft zu
zeigen, sondern zu hinterfragen, ob die
Botschaft nicht ganz falsch war. (Beifall
von Seiten der Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
noch einmal feststellen, dass das Rechtsgeschäft abgeschlossen ist und seitens
GR Ing. Krulis keine persönlichen Interessen mit diesem Fall verbunden sind.
GRin Dr.in Waibel: Ich bin sehr froh, dass
ich meine Wortmeldung an StRin
Mag.a Schwarzl anschließen kann. Es geht
heute darum, dass in einem Ausschuss
etwas festgestellt, aber nicht kritisiert wird.
Nun stellt sich im Ablauf die Frage, ob sich
das jeweilige Mitglied des Ausschusses
über die Gesamtsituation im Klaren war.
Es gibt in den Ausschüssen, in denen ich
vertreten bin, Situationen, wo ich mir
vielleicht nicht im Klaren bin, was genau
Sache ist, keinen juristischen Hintergrund
habe und man davon ausgeht, dass das
entsprechende Thema nachher in der
Klubsitzung diskutiert wird. Es gibt auch
Ausschüsse, in denen sich Mitglieder der
Innsbrucker Grünen sehr ruhig, aber dann
im Gemeinderat nicht mehr so ruhig
verhalten. Das heißt, dass es hier einen
Prozess gibt.
Findet dieser Prozess statt, würde man,
eigentlich glauben, dass man mit den
Mitgliedern des Ausschusses, wenn ihnen
etwas auffällt, sprechen kann. Das hat
nicht stattgefunden und deshalb muss es
möglich sein, Kritik an der Verhaltensweise der Innsbrucker Grünen zu üben. Es
geht den Innsbrucker Grünen vielleicht
nicht mehr um irgendwelche konstruktive
Lösungen, sondern de facto darum,
wieder einmal Leute medienwirksam zu
positionieren.
Ich wage es hier schon zu hinterfragen, ob
man mit der Moralkeule kommen darf,
GR-Sitzung 26.3.2009
In diesem Zusammenhang möchte ich an
einen Fall erinnern, den ich geerbt habe,
und zwar sind das die Schwarzbauten in
Arzl. Ich frage mich, warum jemand bauen
kann, obwohl man weiß, dass die ganze
Sache auf wackeligen Beinen steht. Es
gibt eine Persönlichkeit, die in Arzl sehr
eigenständig unter Aufgabe aller Vorteile
für die ganze Familie agiert. Das ist meine
persönliche Ansicht.
Mir wurde gesagt, dass es zu diesem
Zeitpunkt einen gültigen Baubescheid
gegeben hat. Für jemanden, der kein
Jurist ist, ist es schwierig etwas zu kaufen
bzw. zu verkaufen. Ein Betroffener ist mit
seinem Bescheid zum zuständigen Amt
gegangen und hat gefragt, ob er jetzt
bauen darf, worauf ihm der Beamte erklärt
hat, dass der Bescheid jetzt gültig sei.
Wahrscheinlich hätte der Betroffene
fragen müssen, ob der Bescheid nicht
einmal aufgehoben wird. Vielleicht hätte
dann irgendjemand gesagt, dass dieser
Bescheid von irgendjemandem
beeinsprucht werden könnte und er mit
dem Bau vielleicht doch etwas warten
sollte. Für jemanden, der sich darauf
verlässt, wenn er vom zuständigen Amt
einen Bescheid in Händen hält, ist das
schon sehr schwierig zu beurteilen.
Damit will ich sagen, dass wir alle in
irgendeiner Weise davon betroffen sind.
Ich bin zum Beispiel Vizepräsidentin des
Alpenzoo Innsbruck - Tirol. Diese Funktion
übe ich nicht deshalb aus weil ich "Zach"
heiße, sondern weil mein Vorgänger für
eine wichtige Einrichtung sichern wollte,
dass zwei Leute ganz vorne am Ruder
stehen, die einen gewissen Einfluss haben
und mit einer Leidenschaft diese ehrenamtliche Aufgabe erfüllen.
So wie es heute bei dem Ergänzenden
Bebauungsplan dargestellt wird, hätte
auch ich bei der Beschlussfassung