Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.39
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hinsichtlich der Subvention für den
Alpenzoo Innsbruck - Tirol den Plenarsaal
verlassen müssen. Ich könnte sagen, dass
ich bei 90 % der Beschlussfassungen
hinausgehen müsste, weil ich in sehr
vielen Angelegenheiten, durch Interventionen bzw. weil ich über die ganze Geschichte Bescheid weiß, involviert bin.
Es gibt einen eleganten Weg, der heute im
Bauausschuss besprochen wurde.
Während der gesetzlichen Frist sind
zahlreiche Einsprüche eingegangen. Es
wurde gesagt, dass die alten Einsprüche
gelten und neue dazukommen, aber auch
die alten Einspruchswerber haben die
Möglichkeit, einen neuen Einspruch zu
machen. Alles wird behandelt.
Warum lassen wir es nicht dabei, denn es
geht nichts verloren. GRin Mag.a Pitscheider hat als Ersatzmitglied an der Sitzung
des Bauausschusses teilgenommen und
deshalb muss ich ihr schon zugestehen,
dass ihr die Sache nicht gleich ganz
geläufig war. Ich war der Meinung, dass
GR Mag. Fritz an der Sitzung des Bauausschusses teilgenommen hat, denn
dieser hätte sicherlich gesagt, dass GR
Ing. Krulis bei diesem Punkt den Vorsitz
abgeben soll. Das sage ich hier klipp und
klar. Allerdings hat sich GRin Mag.a Pitscheider heute sehr zurückgehalten und
nicht wieder die ganze Sache heruntergebetet wie andere. Manchmal ist weniger
reden mehr.
Bei der BürgerInnenversammlung in
Mühlau haben wir die lustigsten Dinge
gehört. Dort hat jemand ein großes
Grundstück geerbt, auf dem dann die
Onkel, Tanten, Nichten und Neffen
ringsherum gebaut haben. In der Mitte ist
ein Grundstück übrig geblieben, auf dem
gerne ein anderes Familienmitglied bauen
würde, was ihm von den übrigen Verwandten nicht gestattet wird, da dies eine
Grünfläche für alle bleiben soll. Das ist der
klassische Fall, dass den Letzten die
Hunde beißen. Das war eine von den 23
eingelangten Stellungnahmen.
Ich bin hier zuversichtlich, dass das alles
mit der entsprechenden Gewissenhaftigkeit im Bauausschuss behandelt wird.
Vielleicht werden sich jene, die es aus
irgendeinem Grund, der mir nachvollziehbar ist, betrifft, an dieser Sache nicht
GR-Sitzung 26.3.2009
beteiligen und man wird dann zu einem
Beschluss kommen.
Ich denke, so könnte man das behandeln,
ohne sich gegenseitig die Bestimmungen
vorzulesen, obwohl es nicht schadet,
wenn man das wieder einmal hört. Lassen
wir die Kirche im Dorf, denn es wurde ein
Weg vorgeschlagen, der für mich in dieser
Situation richtig wäre.
GR Hof: Es kann also nicht schaden, die
Bestimmungen von Zeit zu Zeit wieder
vorzulesen. Der Wortlaut des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) lautet, dass es
ausreicht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Befangenheit besteht. In
diesem Moment muss sich das Mitglied für
befangen erklären.
Das heißt, es geht um den äußeren
Anschein und nicht, wie man sich persönlich gegenüber der Sache fühlt. Das sagt
die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) und diese gibt es nicht erst
seit gestern. Das habe ich diesem
Gremium bereits mehrfach unter oftmaligem Aufstöhnen aller Beteiligten mitgeteilt.
Ungefähr nach einem Jahr habe ich das
aufgegeben, da sich das bei den Subventionen nicht ändern wird.
Diese Sache ist ein besonders krasser
Fall, da vorher wörtlich ausgeführt wurde,
dass das Stimmverhalten davon abhängt.
Ich würde GR Ing. Krulis bitten, wenigstens bei der Abstimmung den Plenarsaal
zu verlassen. Es wurde gesagt, dass das
Stimmverhalten von einer persönlich
empfundenen Verpflichtung gegenüber
dem Käufer abhängt. Das heißt, hier ist
ausgeführt worden, dass das Stimmverhalten aus einer persönlichen Befangenheit kommt.
Jetzt diskutieren wir darüber, ob es eine
Befangenheit gibt oder nicht. Ich finde,
dass wir uns an solche Formvorschriften
halten sollten. Das liegt nicht daran, weil
die Opposition sagt, dass wir uns an die
Gesetze halten sollten. Das sind Dinge,
wo wir als PoltikerInnen in den Verruf
kommen, dass wir uns alles richten. Viele
BürgerInnen würden in einer ähnlichen
Situation gerne die Gelegenheit wahrnehmen, im Gemeinderat fünfzehn Minuten
mit einem gewissen Gewicht als bekanntes und geschätztes Mitglied dieses
Gremiums, ihre Sache zu vertreten.