Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf

- S.42

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 181 -

te diskutieren, so wäre den BürgerInnen
geholfen.
Es gibt eine Tiroler Bauordnung (TBO)
und wir haben Flächenwidmungspläne
sowie normale Bebauungspläne. Wenn wir
das jetzt mit Baugrenzlinien hintergehen
und sagen, wir machen nicht vier, sondern
acht Meter und bei dem anderen sieben
Meter Abstand, weil dort ein Baum steht,
der uns gefällt, ist das ärger als eine
Baumschutzverordnung. Dann müsste
man diese Flächen als Freiland auswerfen, denn unterirdisch darf man bebauen.
Man würde staunen, wie viele Flächen
dann plötzlich nicht mehr Bauland sind
und das würde einer brutalen Enteignung
entsprechen.
Ich nehme die Diskussion mit den
Mitgliedern des Gemeinderates gerne auf,
um diese Diskussion weiterzuführen. Ich
glaube aber, es war ehrlich und korrekt,
dass ich diese Situation erklärt habe.
Hätte ich das nicht getan, hätten die
Innsbrucker Grünen wahrscheinlich
gesagt, dass ich etwas verheimliche.
Ich habe überhaupt keinen Vorteil, egal
was mit diesem Grundstück geschieht,
denn das ist die Angelegenheit des
derzeitigen Eigentümers. Dieser ist, wie er
das Grundstück gekauft hat, von einer
gewissen Rechtssicherheit eines bestehenden Planes ausgegangen. Alle
angrenzenden EigentümerInnen haben
diese Baugrenzlinie beeinsprucht, da sie
der Meinung waren, dass diese fachlich
nicht gerechtfertigt sei. Insgesamt hat es
23 Stellungnahmen gegeben.
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FPÖ,
2 Liberales Innsbruck und GR Ing. Krulis;
1 Stimme; 5 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
26.3.2009 (Seite 173) wird angenommen.
Schriftführer Schranz übernimmt die
Schriftführung.

22.

Teissl Ludwig ("Tiroler Seniorenbund - TSB"), Angelobung

Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
GR-Sitzung 26.3.2009

Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Ludwig
Teissl ("Tiroler Seniorenbund") mit den
Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in die
Hand von Bgm.in Zach.

23.

III 3956/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM - B9/4,
Sieglanger, Bereich Weingartnerstraße Nr. 69, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM - B9/4,
Sieglanger, Bereich Weingartnerstraße
Nr. 69, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

24.

III 3957/2009
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. WI - B13, Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Neurauthgasse und
Frauenanger, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: