Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_03-Maerz.pdf
- S.43
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 182 -
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. WI - B13,
Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße,
Neurauthgasse und Frauenanger, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006, wird beschlossen.
26.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
25.
III 3958/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B13/1,
Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße Neurauthgasse und
Frauenanger, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
III 3959/2009
Entwurf der Schutzzone Nr. 4.1,
Mühlau - West, gemäß § 8 Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Der Entwurf der Schutzzone Nr. 4.1,
Mühlau - West, gemäß § 8 SOG 2003,
wird beschlossen.
27.
III 3960/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B5/3,
Pradl - Reichenau, Kreuzungsbereich General-Eccher-Straße Reichenauerstraße, Gp. 1236/4,
KG Pradl, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B5/3,
Pradl - Reichenau, Kreuzungsbereich
General-Eccher-Straße - Reichenauerstraße, Gp. 1236/4, KG Pradl, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Antrag des Bauausschusses vom
12.3.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B13/1,
Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße
Neurauthgasse und Frauenanger, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
GR-Sitzung 26.3.2009